Am 23. August 2023 wurden bei Baggerarbeiten auf einer Baustelle an der Saarstraße im Zwickauer Ortsteil Schedewitz Knochenteile gefunden. Nach dem Fund dieser Knochenteile konnte ein fast vollständig erhaltenes menschliches Skelett geborgen werden. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den menschlichen Überresten um ein männliches Skelett handelt. Der Mann muss zum Zeitpunkt seines Todes wahrscheinlich zwischen 40 und 60 Jahre alt gewesen sein. Die Liegezeit beträgt wohl zwischen zehn und 30 Jahren. Bei diesen Angaben handelt es sich lediglich um Schätzungen, da aufgrund der langen Liegezeit keine genaueren Angaben gemacht werden können. Anhand der gefundenen Knochenteile und unter Mithilfe des Landeskriminalamts Baden-Württemberg konnte die obige Gesichtsweichteilrekonstruktion erstellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein rekonstruiertes Gesicht handelt, welches geringfügige Abweichungen vom tatsächlichen Aussehen der Person aufweisen kann. Der Zustand der Knochenteile ließ zudem keine Rückschlüsse auf die Frisur oder möglichen Bartwuchs des Unbekannten zu. Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung: Kennen Sie den auf dem Phantombild abgebildeten Mann und können Sie Angaben zu seiner Identität machen?
Am 23. August 2023 wurden bei Baggerarbeiten auf einer Baustelle an der Saarstraße im Zwickauer Ortsteil Schedewitz Knochenteile gefunden. Nach dem Fund dieser Knochenteile konnte ein fast vollständig erhaltenes menschliches Skelett geborgen werden. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den menschlichen Überresten um ein männliches Skelett handelt. Der Mann muss zum Zeitpunkt seines Todes wahrscheinlich zwischen 40 und 60 Jahre alt gewesen sein. Die Liegezeit beträgt wohl zwischen zehn und 30 Jahren. Bei diesen Angaben handelt es sich lediglich um Schätzungen, da aufgrund der langen Liegezeit keine genaueren Angaben gemacht werden können. Anhand der gefundenen Knochenteile und unter Mithilfe des Landeskriminalamts Baden-Württemberg konnte die obige Gesichtsweichteilrekonstruktion erstellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein rekonstruiertes Gesicht handelt, welches geringfügige Abweichungen vom tatsächlichen Aussehen der Person aufweisen kann. Der Zustand der Knochenteile ließ zudem keine Rückschlüsse auf die Frisur oder möglichen Bartwuchs des Unbekannten zu. Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung: Kennen Sie den auf dem Phantombild abgebildeten Mann und können Sie Angaben zu seiner Identität machen?
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