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Am 03.03.2026 beteiligt sich das Hauptzollamt Magdeburg am Tag des Artenschutzes, um auf die Bedeutung des Zolls beim Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten aufmerksam zu machen. Weltweit sind tausende Arten vom Aussterben bedroht, und der Zoll trägt durch seine Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Im Schnitt entdecken Zöllner jährlich etwa 1.200 Mal geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus im Warenverkehr, Reisegepäck oder in der Post, wobei der Anteil der Internetbestellungen stetig zunimmt und mittlerweile rund ein Drittel der Aufgriffe ausmacht. Fast 60 Prozent aller Fälle gelangen über Flughäfen ins Land. In den Jahren 2022 bis 2024 beschlagnahmte der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus. Der Zoll überwacht die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Arten ohne erforderliche Dokumente beschlagnahmt werden, unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich transportiert werden. Viele Verstöße werden von Urlaubern begangen, die unwissentlich Souvenirs aus geschützten Arten mitbringen, aber auch der internationale Handel mit diesen Arten ist ein lukratives Geschäft. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) schützt seit über 50 Jahren gefährdete Arten vor unkontrolliertem Handel und wird in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.
Am 03.03.2026 beteiligt sich das Hauptzollamt Magdeburg am Tag des Artenschutzes, um auf die Bedeutung des Zolls beim Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten aufmerksam zu machen. Weltweit sind tausende Arten vom Aussterben bedroht, und der Zoll trägt durch seine Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Im Schnitt entdecken Zöllner jährlich etwa 1.200 Mal geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus im Warenverkehr, Reisegepäck oder in der Post, wobei der Anteil der Internetbestellungen stetig zunimmt und mittlerweile rund ein Drittel der Aufgriffe ausmacht. Fast 60 Prozent aller Fälle gelangen über Flughäfen ins Land. In den Jahren 2022 bis 2024 beschlagnahmte der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus. Der Zoll überwacht die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Arten ohne erforderliche Dokumente beschlagnahmt werden, unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich transportiert werden. Viele Verstöße werden von Urlaubern begangen, die unwissentlich Souvenirs aus geschützten Arten mitbringen, aber auch der internationale Handel mit diesen Arten ist ein lukratives Geschäft. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) schützt seit über 50 Jahren gefährdete Arten vor unkontrolliertem Handel und wird in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.
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