Am 02.03.2026 führte das Hauptzollamt Magdeburg landesweite Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durch, wobei zahlreiche Verstöße festgestellt wurden. Insgesamt kontrollierten 68 Bedienstete des Hauptzollamts Magdeburg 39 Objekte in Sachsen-Anhalt. Im Fokus stand die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften, wobei 117 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und 5 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt wurden. In vier Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Des Weiteren wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Meldepflichtverstößen gegenüber der Sozialversicherung und dem Verdacht auf Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. In Halberstadt versuchte eine Person, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, was jedoch verhindert werden konnte; die Landespolizei wurde hinzugezogen, da sich Anhaltspunkte für eine Straftat außerhalb der Zuständigkeit des Zolls ergaben. Es sind umfangreiche Nachermittlungen erforderlich, bei denen die erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden.
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