Am 25.01.2026 kontrollierten Beamte des Hannoveraner Zolls am Flughafen Hannover das Gepäck eines Mannes, der aus Namibia zurück nach Deutschland reiste. Neben Zigaretten und diversen Fleischprodukten entdeckten die Zöllner in dem Koffer auch einen Tierschädel. Der Reisende meldete die mitgebrachten Zigaretten an, sodass ein Steuerbescheid erstellt werden konnte. Der Reisende gab an, den Schädel, den er zunächst als Affenschädel bezeichnete, für umgerechnet 75 Euro auf einem Markt erworben zu haben. Weitere Prüfungen ergaben, dass es sich nach bisherigen Erkenntnissen bei dem beschlagnahmten Schädel um einen Leopardenschädel handelt. Da Leoparden und ihre Bestandteile durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind und die erforderliche Genehmigung fehlte, übergaben die Beamten den Sachverhalt zur weiteren Bearbeitung an das Bundesamt für Naturschutz. Zudem führte der Reisende zahlreiche Fleischstücke ohne die erforderlichen Dokumente mit sich, welche einbehalten und vernichtet wurden. Ein Springbockfell durfte der Mann nach Prüfung mitnehmen.
Am 25.01.2026 kontrollierten Beamte des Hannoveraner Zolls am Flughafen Hannover das Gepäck eines Mannes, der aus Namibia zurück nach Deutschland reiste. Neben Zigaretten und diversen Fleischprodukten entdeckten die Zöllner in dem Koffer auch einen Tierschädel. Der Reisende meldete die mitgebrachten Zigaretten an, sodass ein Steuerbescheid erstellt werden konnte. Der Reisende gab an, den Schädel, den er zunächst als Affenschädel bezeichnete, für umgerechnet 75 Euro auf einem Markt erworben zu haben. Weitere Prüfungen ergaben, dass es sich nach bisherigen Erkenntnissen bei dem beschlagnahmten Schädel um einen Leopardenschädel handelt. Da Leoparden und ihre Bestandteile durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind und die erforderliche Genehmigung fehlte, übergaben die Beamten den Sachverhalt zur weiteren Bearbeitung an das Bundesamt für Naturschutz. Zudem führte der Reisende zahlreiche Fleischstücke ohne die erforderlichen Dokumente mit sich, welche einbehalten und vernichtet wurden. Ein Springbockfell durfte der Mann nach Prüfung mitnehmen.
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