Die Geschädigte hatte über Kleinanzeigen eine Kamera kaufen wollen. Nachdem das Geld zwei Mal über Klarna Käuferschutz zurück überwiesen worden sei, hatte sie das Geld auf ein angegebenes Konto überwiesen. Die Waren hat sie nicht erhalten. Wer kann Angaben zur Identität der Person machen?
Die Geschädigte hatte über Kleinanzeigen eine Kamera kaufen wollen. Nachdem das Geld zwei Mal über Klarna Käuferschutz zurück überwiesen worden sei, hatte sie das Geld auf ein angegebenes Konto überwiesen. Die Waren hat sie nicht erhalten. Wer kann Angaben zur Identität der Person machen?
0 Kommentare 0 Geteilt 5 Ansichten
Gesponsert

Europol: Ihre zentrale Anlaufstelle im Kampf gegen Kriminalität. Wir vernetzen Europas Polizeibehörden, um grenzüberschreitende Verbrechen wie Terrorismus und Cyberkriminalität...

 
   
   
     
             
           
        FAHNDUNGX         https://www.fahndungx.com