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Am 17. Oktober 2025 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Spaichingen im April 2025 eine 41-jährige deutsche Betreiberin eines Nagelstudios und eines Gastronomiebetriebs im Landkreis Tuttlingen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt hat. Ein 49-jähriger Mitangeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in über 50 Fällen zwischen 2017 und 2020 verurteilt. Die Urteile erfolgten nach Kontrollen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen.
Am 17. Oktober 2025 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Spaichingen im April 2025 eine 41-jährige deutsche Betreiberin eines Nagelstudios und eines Gastronomiebetriebs im Landkreis Tuttlingen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt hat. Ein 49-jähriger Mitangeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in über 50 Fällen zwischen 2017 und 2020 verurteilt. Die Urteile erfolgten nach Kontrollen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen.
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