Am Mittwoch, 1. August 1984, wurde der Kriminalpolizei Aschaffenburg gegen 13:15 Uhr mitgeteilt, dass eine Schwesternschülerin in ihrem Zimmer im Beschäftigtenwohnheim des Städtischen Krankenhauses, Lamprechtstraße 2, Aschaffenburg, tot aufgefunden wurde. Ein Tatverdacht richtete sich schnell gegen den ehemaligen Freund von Frau KÖHLER, den türkischen Staatsangehörigen Nazmi GEZGINCI. Dieser hat die Bundesrepublik Deutschland am 31. Juli 1984 fluchtartig verlassen. Nach ihm wird seitdem mit einem Haftbefehl international gefahndet. Für Hinweise, die zur Klärung des Verbrechens führen, ist eine Belohnung von 10.000,- Euro ausgesetzt, die unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt wird. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Am Mittwoch, 1. August 1984, wurde der Kriminalpolizei Aschaffenburg gegen 13:15 Uhr mitgeteilt, dass eine Schwesternschülerin in ihrem Zimmer im Beschäftigtenwohnheim des Städtischen Krankenhauses, Lamprechtstraße 2, Aschaffenburg, tot aufgefunden wurde. Ein Tatverdacht richtete sich schnell gegen den ehemaligen Freund von Frau KÖHLER, den türkischen Staatsangehörigen Nazmi GEZGINCI. Dieser hat die Bundesrepublik Deutschland am 31. Juli 1984 fluchtartig verlassen. Nach ihm wird seitdem mit einem Haftbefehl international gefahndet. Für Hinweise, die zur Klärung des Verbrechens führen, ist eine Belohnung von 10.000,- Euro ausgesetzt, die unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt wird. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
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