Am 09.02.2026 stellte die Bundespolizei am Bremer Flughafen einen Dolch sicher, der im Handgepäck vergessen wurde. Bei der Kontrolle des Handgepäcks eines Reisenden wurde das gefährliche Werkzeug entdeckt. Der Reisende hatte den Dolch versehentlich in seinem Gepäck gelassen. Die Bundespolizei beschlagnahmte den Dolch und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Reisenden ein. Solche Funde sind am Flughafen leider keine Seltenheit, da viele Reisende die Bestimmungen für das Mitführen von Gegenständen im Handgepäck nicht ausreichend kennen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Handgepäck grundsätzlich verboten ist und bei Verstößen empfindliche Strafen drohen.
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