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Hauptzollamt Frankfurt am Main
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Hahnstraße , 60528 Frankfurt am Main, Frankfurt am Main West, Deutschland
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Hauptzollamt Frankfurt am MainMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 04.07.2026 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck eines Fluges aus Montego Bay/Jamaika. Der Rauschgiftspürhund Donut zeigte einen Hartschalenkoffer an, in dem rund 24 Kilogramm Kokain mit einem Straßenverkaufswert von über 1,6 Millionen Euro gefunden wurden. Die Droge war in 20 in Folie eingewickelten Blöcken verpackt. Ein 20-jähriger mutmaßlicher Drogenschmuggler wurde noch am Flughafen vorläufig festgenommen.Am 04.07.2026 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck eines Fluges aus Montego Bay/Jamaika. Der Rauschgiftspürhund Donut zeigte einen Hartschalenkoffer an, in dem rund 24 Kilogramm Kokain mit einem Straßenverkaufswert von über 1,6 Millionen Euro gefunden wurden. Die Droge war in 20 in Folie eingewickelten Blöcken verpackt. Ein 20-jähriger mutmaßlicher Drogenschmuggler wurde noch am Flughafen vorläufig festgenommen.0 Geteilt
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Hauptzollamt Frankfurt am MainMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 18.03.2026 durchsuchte das regionale Ermittlungszentrum der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bundesweit 37 Geschäftsräume und Wohnungen. An den Maßnahmen in sechs Bundesländern mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und Südhessen waren rund 380 Einsatzkräfte beteiligt. Es wurden vier Haftbefehle und vier Vermögensarreste vollstreckt sowie umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Durchsuchungen fanden u. a. in Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Bielefeld, Würselen, Wiesloch, Schwetzingen, Eisenberg, Halle, Aichach und im Odenwaldkreis statt. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt 31 Personen im Alter von 21 bis 61 Jahren, darunter 29 Männer und zwei Frauen, wegen des Verdachts des – teilweise bandenmäßigen – Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung sowie der Beihilfe zu vorgenannten Straftaten. Im Fokus der Ermittlungen stehen die Betreiber eines Bauunternehmens, das hauptsächlich Abrissarbeiten durchführt und seit 2020 Leistungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro erbrachte. Es besteht der Verdacht, dass in beträchtlichem Umfang Löhne "schwarz" ausgezahlt wurden. Um diese Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, sollen sich die Beschuldigten Scheinrechnungen sogenannter Servicefirmen bedient und damit Subunternehmerleistungen vorgetäuscht haben, die jedoch nie erbracht wurden. Tatsächlich soll das Geld nach Begleichung der Scheinrechnungen bar abgehoben und an die Betreiber des Bauunternehmens zurückgezahlt worden sein, die es dann zur Zahlung von Schwarzlöhnen verwendet haben sollen. Der bisher ermittelte Umfang der angekauften Scheinrechnungen beläuft sich auf über 12 Millionen Euro. Der bisher ermittelte Gesamtschaden für die Träger der Sozialversicherung und den Fiskus beläuft sich auf rund 7,8 Millionen Euro. Zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten wurden durch das Gericht Arreste in die Vermögen der Beschuldigten und deren Firmen in Höhe von insgesamt rund 8,4 Millionen Euro angeordnet, die im Zuge des Einsatzes durch Pfändungen vollstreckt wurden. Hierbei kam es bereits zur Pfändung beweglicher Vermögenswerte wie Bargeld in fünfstelliger Höhe und hochwertiger Fahrzeuge. Im Rahmen des Einsatzes wurden weitere Zufallsfunde, darunter Cannabis in nicht geringer Menge und Munition, sichergestellt sowie ein Fall des unerlaubten Aufenthaltes festgestellt. Neben dem Hauptzollamt Frankfurt am Main waren Einsatzkräfte zwölf weiterer Hauptzollämter, Staatsanwälte sowie die Steuerfahndung Frankfurt am Main an den Maßnahmen beteiligt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Frankfurt am Main sowie des regionalen Ermittlungszentrums der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern.Am 18.03.2026 durchsuchte das regionale Ermittlungszentrum der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bundesweit 37 Geschäftsräume und Wohnungen. An den Maßnahmen in sechs Bundesländern mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und Südhessen waren rund 380 Einsatzkräfte beteiligt. Es wurden vier Haftbefehle und vier Vermögensarreste vollstreckt sowie umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Durchsuchungen fanden u. a. in Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Bielefeld, Würselen, Wiesloch, Schwetzingen, Eisenberg, Halle, Aichach und im Odenwaldkreis statt. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt 31 Personen im Alter von 21 bis 61 Jahren, darunter 29 Männer und zwei Frauen, wegen des Verdachts des – teilweise bandenmäßigen – Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung sowie der Beihilfe zu vorgenannten Straftaten. Im Fokus der Ermittlungen stehen die Betreiber eines Bauunternehmens, das hauptsächlich Abrissarbeiten durchführt und seit 2020 Leistungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro erbrachte. Es besteht der Verdacht, dass in beträchtlichem Umfang Löhne "schwarz" ausgezahlt wurden. Um diese Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, sollen sich die Beschuldigten Scheinrechnungen sogenannter Servicefirmen bedient und damit Subunternehmerleistungen vorgetäuscht haben, die jedoch nie erbracht wurden. Tatsächlich soll das Geld nach Begleichung der Scheinrechnungen bar abgehoben und an die Betreiber des Bauunternehmens zurückgezahlt worden sein, die es dann zur Zahlung von Schwarzlöhnen verwendet haben sollen. Der bisher ermittelte Umfang der angekauften Scheinrechnungen beläuft sich auf über 12 Millionen Euro. Der bisher ermittelte Gesamtschaden für die Träger der Sozialversicherung und den Fiskus beläuft sich auf rund 7,8 Millionen Euro. Zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten wurden durch das Gericht Arreste in die Vermögen der Beschuldigten und deren Firmen in Höhe von insgesamt rund 8,4 Millionen Euro angeordnet, die im Zuge des Einsatzes durch Pfändungen vollstreckt wurden. Hierbei kam es bereits zur Pfändung beweglicher Vermögenswerte wie Bargeld in fünfstelliger Höhe und hochwertiger Fahrzeuge. Im Rahmen des Einsatzes wurden weitere Zufallsfunde, darunter Cannabis in nicht geringer Menge und Munition, sichergestellt sowie ein Fall des unerlaubten Aufenthaltes festgestellt. Neben dem Hauptzollamt Frankfurt am Main waren Einsatzkräfte zwölf weiterer Hauptzollämter, Staatsanwälte sowie die Steuerfahndung Frankfurt am Main an den Maßnahmen beteiligt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Frankfurt am Main sowie des regionalen Ermittlungszentrums der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern.0 Geteilt
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Hauptzollamt Frankfurt am MainMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Regional waren 30 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Frankfurt am Main auf Frankfurter Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Insgesamt wurden 34 Arbeitgeber überprüft und vor Ort 109 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 43 Fällen gab es Anhaltspunkte dafür, dass der Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde, was eine weitere Prüfung der Geschäftsunterlagen bei den jeweiligen Arbeitgebern erfordert. Darüber hinaus wurden noch vor Ort fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer eingeleitet, da sie der Ausweismitführungspflicht nicht nachkamen. In 27 Fällen erhielten die Arbeitnehmer nach eigenen Angaben nicht den derzeit gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Es kam zu einer vorläufigen Festnahme eines Arbeitnehmers, welcher zum Zeitpunkt der Prüfung mit Möbelmontagearbeiten beschäftigt war, da er über keinen deutschen Aufenthaltstitel verfügte, welcher ihn zur Beschäftigungsaufnahme berechtigte. Gegen den Arbeitnehmer wurde noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat bezüglich illegalen Aufenthalts eingeleitet und er im Anschluss zur weiteren Klärung des Sachverhalts zur Dienststelle verbracht. Im Nachgang wird nun der Arbeitgeber ermittelt, um gegen diesen u.a. wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu ermitteln.Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Regional waren 30 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Frankfurt am Main auf Frankfurter Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Insgesamt wurden 34 Arbeitgeber überprüft und vor Ort 109 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 43 Fällen gab es Anhaltspunkte dafür, dass der Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde, was eine weitere Prüfung der Geschäftsunterlagen bei den jeweiligen Arbeitgebern erfordert. Darüber hinaus wurden noch vor Ort fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer eingeleitet, da sie der Ausweismitführungspflicht nicht nachkamen. In 27 Fällen erhielten die Arbeitnehmer nach eigenen Angaben nicht den derzeit gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Es kam zu einer vorläufigen Festnahme eines Arbeitnehmers, welcher zum Zeitpunkt der Prüfung mit Möbelmontagearbeiten beschäftigt war, da er über keinen deutschen Aufenthaltstitel verfügte, welcher ihn zur Beschäftigungsaufnahme berechtigte. Gegen den Arbeitnehmer wurde noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat bezüglich illegalen Aufenthalts eingeleitet und er im Anschluss zur weiteren Klärung des Sachverhalts zur Dienststelle verbracht. Im Nachgang wird nun der Arbeitgeber ermittelt, um gegen diesen u.a. wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu ermitteln.0 Geteilt
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Hauptzollamt Frankfurt am MainMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 04.03.2026 vollstreckte das regionale Ermittlungszentrum der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hanau nach umfangreich durchgeführten Ermittlungen bundesweit insgesamt 80 Wohn- und Geschäftsräume. Rund 1.000 Einsatzkräfte waren an den Maßnahmen in insgesamt 6 Bundesländern mit Schwerpunkt im Rhein-Main Gebiet beteiligt. Dabei wurden 6 Haftbefehle und 20 Vermögensarreste vollstreckt sowie umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Durchsuchungen fanden in Offenbach, Springe, Berlin, Frankfurt am Main, Bochum, Wiesbaden, Wetzlar, Darmstadt, Stuttgart, Karlsruhe, Satteldorf und Weismain statt. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt 35 Personen im Alter von 21 bis 60 Jahren, darunter 31 Männer und 4 Frauen, wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, des Betruges zum Nachteil der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) und der Hinterziehung von Lohnsteuern sowie der Beihilfe zu vorgenannten Straftaten. Nach bisherigen Ermittlungen sollen 22 der Beschuldigten mehrere Servicefirmen betreiben, deren Geschäftszweck ausschließlich das Erstellen und der Verkauf sogenannter Abdeckrechnungen an diverse Unternehmen der Baubranche ist. Im besonderen Fokus der Maßnahmen stehen 13 Beschuldigte die als Tätergruppierung mehrere Unternehmen in der Baubranche betreiben, mit denen diese bundesweit seit 2022 Bauleistungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro erbracht haben. Hier besteht der Verdacht, dass in beträchtlichem Umfang Löhne "schwarz" ausgezahlt wurden. Zur Generierung der Gelder, die zur Zahlung der "Schwarzlöhne" benötigt wurden, sollen sich die Beschuldigten der Abdeckrechnungen in bisher ermitteltem Umfang von rund 35 Millionen Euro bedient haben. Der bisher ermittelte Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 28 Millionen Euro. Bei der gestrigen Maßnahme kam es in einer der Arbeitnehmerunterkünfte der Beschuldigten zu 15 vorläufigen Festnahmen wegen Aufenthaltsverstößen durch Arbeitsaufnahme von Arbeitnehmern der Beschuldigten. Hinsichtlich der 6 vollstreckten Haftbefehle wurde zwischenzeitlich durch das Amtsgericht Hanau der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten ergingen 20 Vermögensarreste in die Vermögen der Beschuldigten und deren Firmen in Höhe von 13,4 Millionen Euro. Diese wurden im Zuge des Einsatzes durch Pfändungen vollstreckt. Unter anderem wurden Bargelder in sechsstelliger Höhe, Gold, Luxusuhren und hochpreisige Fahrzeuge gepfändet.Am 04.03.2026 vollstreckte das regionale Ermittlungszentrum der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hanau nach umfangreich durchgeführten Ermittlungen bundesweit insgesamt 80 Wohn- und Geschäftsräume. Rund 1.000 Einsatzkräfte waren an den Maßnahmen in insgesamt 6 Bundesländern mit Schwerpunkt im Rhein-Main Gebiet beteiligt. Dabei wurden 6 Haftbefehle und 20 Vermögensarreste vollstreckt sowie umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Durchsuchungen fanden in Offenbach, Springe, Berlin, Frankfurt am Main, Bochum, Wiesbaden, Wetzlar, Darmstadt, Stuttgart, Karlsruhe, Satteldorf und Weismain statt. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt 35 Personen im Alter von 21 bis 60 Jahren, darunter 31 Männer und 4 Frauen, wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, des Betruges zum Nachteil der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) und der Hinterziehung von Lohnsteuern sowie der Beihilfe zu vorgenannten Straftaten. Nach bisherigen Ermittlungen sollen 22 der Beschuldigten mehrere Servicefirmen betreiben, deren Geschäftszweck ausschließlich das Erstellen und der Verkauf sogenannter Abdeckrechnungen an diverse Unternehmen der Baubranche ist. Im besonderen Fokus der Maßnahmen stehen 13 Beschuldigte die als Tätergruppierung mehrere Unternehmen in der Baubranche betreiben, mit denen diese bundesweit seit 2022 Bauleistungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro erbracht haben. Hier besteht der Verdacht, dass in beträchtlichem Umfang Löhne "schwarz" ausgezahlt wurden. Zur Generierung der Gelder, die zur Zahlung der "Schwarzlöhne" benötigt wurden, sollen sich die Beschuldigten der Abdeckrechnungen in bisher ermitteltem Umfang von rund 35 Millionen Euro bedient haben. Der bisher ermittelte Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 28 Millionen Euro. Bei der gestrigen Maßnahme kam es in einer der Arbeitnehmerunterkünfte der Beschuldigten zu 15 vorläufigen Festnahmen wegen Aufenthaltsverstößen durch Arbeitsaufnahme von Arbeitnehmern der Beschuldigten. Hinsichtlich der 6 vollstreckten Haftbefehle wurde zwischenzeitlich durch das Amtsgericht Hanau der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten ergingen 20 Vermögensarreste in die Vermögen der Beschuldigten und deren Firmen in Höhe von 13,4 Millionen Euro. Diese wurden im Zuge des Einsatzes durch Pfändungen vollstreckt. Unter anderem wurden Bargelder in sechsstelliger Höhe, Gold, Luxusuhren und hochpreisige Fahrzeuge gepfändet.0 Geteilt
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Hauptzollamt Frankfurt am MainMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 02.03.2026 beginnen 400 junge Menschen ihr duales Studium im gehobenen Dienst beim ZOLL, davon 20 beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. Der stellvertretende Leiter des Hauptzollamtes Frankfurt am Main, Regierungsdirektor Thomas Greger, begrüßte die neuen Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen einer Feierstunde. Greger betonte, dass sich den Berufseinsteigern eine große Bandbreite von interessanten und abwechslungsreichen Aufgaben erschließt. Die neu eingestellten Zöllner absolvieren ein dreijähriges Studium, bei dem sich Theorie und Praxis abwechseln. Die fachtheoretischen Teile werden an den Hochschulen des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster und Rostock absolviert, während die Praxisphasen in verschiedenen Bereichen des Ausbildungshauptzollamtes stattfinden. Nach Abschluss des Studiums erwartet die jungen Zöllner eine spannende Arbeit in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Zolls. Auch in den kommenden Jahren wird der ZOLL verstärkt Ausbildungs- und Studienplätze anbieten, wobei sich Interessierte für eine Einstellung zum 1. März 2027 noch bis zum 15. April 2026 bewerben können.Am 02.03.2026 beginnen 400 junge Menschen ihr duales Studium im gehobenen Dienst beim ZOLL, davon 20 beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. Der stellvertretende Leiter des Hauptzollamtes Frankfurt am Main, Regierungsdirektor Thomas Greger, begrüßte die neuen Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen einer Feierstunde. Greger betonte, dass sich den Berufseinsteigern eine große Bandbreite von interessanten und abwechslungsreichen Aufgaben erschließt. Die neu eingestellten Zöllner absolvieren ein dreijähriges Studium, bei dem sich Theorie und Praxis abwechseln. Die fachtheoretischen Teile werden an den Hochschulen des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster und Rostock absolviert, während die Praxisphasen in verschiedenen Bereichen des Ausbildungshauptzollamtes stattfinden. Nach Abschluss des Studiums erwartet die jungen Zöllner eine spannende Arbeit in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Zolls. Auch in den kommenden Jahren wird der ZOLL verstärkt Ausbildungs- und Studienplätze anbieten, wobei sich Interessierte für eine Einstellung zum 1. März 2027 noch bis zum 15. April 2026 bewerben können.0 Geteilt
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Hauptzollamt Frankfurt am MainMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 06.02.2026 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Dubai. Bei einer Reisenden mit Wohnsitz in Deutschland stellten die Beamten einen Diamanten und eine hochwertige Luxus-Uhr fest. Die 40-jährige Reisende gab zunächst an, keine Waren auf ihrer Reise gekauft zu haben. Die Beamten entschlossen sich, das Gepäck der Frau zu kontrollieren. In einem Koffer befand sich eine Verpackung, in der ein Diamant und eine Luxus-Uhr gefunden wurden. Der Edelstein war laut Verpackung in Dubai untersucht worden. Sowohl der Diamant als auch die Luxus-Uhr waren neuwertig. Nachweise, dass die Waren in Deutschland gekauft wurden, konnte die Reisende nicht vorbringen. Der Warenwert beläuft sich auf circa 22.000 EUR. Gegen die 40-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet und die Waren als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beträgt 4.123,95 EUR.Am 06.02.2026 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Dubai. Bei einer Reisenden mit Wohnsitz in Deutschland stellten die Beamten einen Diamanten und eine hochwertige Luxus-Uhr fest. Die 40-jährige Reisende gab zunächst an, keine Waren auf ihrer Reise gekauft zu haben. Die Beamten entschlossen sich, das Gepäck der Frau zu kontrollieren. In einem Koffer befand sich eine Verpackung, in der ein Diamant und eine Luxus-Uhr gefunden wurden. Der Edelstein war laut Verpackung in Dubai untersucht worden. Sowohl der Diamant als auch die Luxus-Uhr waren neuwertig. Nachweise, dass die Waren in Deutschland gekauft wurden, konnte die Reisende nicht vorbringen. Der Warenwert beläuft sich auf circa 22.000 EUR. Gegen die 40-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet und die Waren als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beträgt 4.123,95 EUR.0 Geteilt
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Hauptzollamt Frankfurt am MainMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 17.02.2026 kontrollierten Zöllner am Frankfurter Flughafen das Gepäck eines Fluges aus Punta Cana/Dominikanische Republik. Bei der Absuche zeigte der Spürhund Zlat drei Koffer an. Bei der anschließenden Kontrolle wurden rund 83 Kilogramm Kokain mit einem Straßenverkaufswert von über 5,7 Millionen Euro festgestellt. Die Droge war in drei Koffern in insgesamt 76 Blöcken verpackt. Der mutmaßliche Drogenschmuggler, ein 61-jähriger Franzose wurde noch am Flughafen vorläufig festgenommen. #DrogenAm 17.02.2026 kontrollierten Zöllner am Frankfurter Flughafen das Gepäck eines Fluges aus Punta Cana/Dominikanische Republik. Bei der Absuche zeigte der Spürhund Zlat drei Koffer an. Bei der anschließenden Kontrolle wurden rund 83 Kilogramm Kokain mit einem Straßenverkaufswert von über 5,7 Millionen Euro festgestellt. Die Droge war in drei Koffern in insgesamt 76 Blöcken verpackt. Der mutmaßliche Drogenschmuggler, ein 61-jähriger Franzose wurde noch am Flughafen vorläufig festgenommen. #Drogen0 Geteilt
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Hauptzollamt Frankfurt am MainMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm Frankfurter Flughafen verhinderte der Zoll am 09.01.2026 den Schmuggel von 8,9 kg Wasserpfeifentabak. Der Tabak war teilweise in Kaffee- und Nussverpackungen versteckt. Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet und der Tabak sichergestellt. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 700 Euro.Am Frankfurter Flughafen verhinderte der Zoll am 09.01.2026 den Schmuggel von 8,9 kg Wasserpfeifentabak. Der Tabak war teilweise in Kaffee- und Nussverpackungen versteckt. Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet und der Tabak sichergestellt. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 700 Euro.0 Geteilt
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