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- Am 27. August 2025 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen die deutschen Staatsangehörigen Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. Die Angeschuldigten sind verdächtig, sich als Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) betätigt zu haben; Jörg S. wird zudem Rädelsführerschaft (§ 129a Abs. 4 StGB) vorgeworfen. Alle Angeschuldigten sind wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) angeklagt. Karl K., Jörn S. und Norman T. sollen teilweise als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Jörg S. teilweise als Heranwachsende gehandelt haben (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Kurt H. wird zusätzlich versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen (§ 211 Abs. 2; §§ 22, 23 StGB), tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1 StGB) und ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG) vorgeworfen. Die Angeschuldigten gehörten einer Anfang Februar 2020 gegründeten Vereinigung namens "Sächsische Separatisten" an, einer militanten Gruppierung mit etwa zwanzig Mitgliedern, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und teilweise apokalyptischen Vorstellungen geprägt war. Die Mitglieder lehnten die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und glaubten an einen bevorstehenden staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch ("Tag X"), bei dem sie mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen erobern und einen nationalsozialistisch ausgerichteten Staat errichten wollten. Geplant war die Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen unerwünschter Menschengruppen. Seit ihrer Gründung bereiteten sich die "Sächsischen Separatisten" kontinuierlich vor, absolvierten paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung (Häuserkampf, Waffenkampf, Nacht- und Gewaltmärsche, Patrouillengänge) und beschafften sich militärische Ausrüstung (Munition, Messer, Macheten, Flecktarnkleidung, Gefechtshelme, Gasmasken, Schutzwesten, Funkgeräte). Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. zählten zu den Ursprungsmitgliedern; Kurt H., Hans-Georg P. und Kevin R. schlossen sich spätestens im August 2022 an, Kevin M. im Mai 2023. Jörg S. initiierte die Vereinigung und hatte eine Führungsrolle, administrierte die Kommunikation und leitete Trainings. Die anderen Angeschuldigten nahmen an Trainings teil, übten den Umgang mit Schusswaffen und beschafften Ausrüstung. Jörn S. war in die interne Kommunikation eingebunden, Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. erstellten Propaganda. Die "Sächsischen Separatisten" wurden am 5. November 2024 durch Festnahmen zerschlagen. Bei seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, der daraufhin in Gegenwehr schoss und Kurt H. verletzte. Alle Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft; die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder und Unterstützer dauern an. #Tötungsdelikt #Festnahme #VersuchtesTötungsdelikt #KörperverletzungAm 27. August 2025 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden gegen die deutschen Staatsangehörigen Kurt H., Karl K., Kevin M., Hans-Georg P., Kevin R., Jörg S., Jörn S. und Norman T. Die Angeschuldigten sind verdächtig, sich als Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) betätigt zu haben; Jörg S. wird zudem Rädelsführerschaft (§ 129a Abs. 4 StGB) vorgeworfen. Alle Angeschuldigten sind wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) angeklagt. Karl K., Jörn S. und Norman T. sollen teilweise als Jugendliche und Heranwachsende, Kevin M. und Jörg S. teilweise als Heranwachsende gehandelt haben (§ 1 Abs. 1 und 2, § 3, § 105 JGG). Kurt H. wird zusätzlich versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen (§ 211 Abs. 2; §§ 22, 23 StGB), tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 Abs. 1 StGB) und ein Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG) vorgeworfen. Die Angeschuldigten gehörten einer Anfang Februar 2020 gegründeten Vereinigung namens "Sächsische Separatisten" an, einer militanten Gruppierung mit etwa zwanzig Mitgliedern, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und teilweise apokalyptischen Vorstellungen geprägt war. Die Mitglieder lehnten die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und glaubten an einen bevorstehenden staatlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch ("Tag X"), bei dem sie mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen erobern und einen nationalsozialistisch ausgerichteten Staat errichten wollten. Geplant war die Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen unerwünschter Menschengruppen. Seit ihrer Gründung bereiteten sich die "Sächsischen Separatisten" kontinuierlich vor, absolvierten paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung (Häuserkampf, Waffenkampf, Nacht- und Gewaltmärsche, Patrouillengänge) und beschafften sich militärische Ausrüstung (Munition, Messer, Macheten, Flecktarnkleidung, Gefechtshelme, Gasmasken, Schutzwesten, Funkgeräte). Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. zählten zu den Ursprungsmitgliedern; Kurt H., Hans-Georg P. und Kevin R. schlossen sich spätestens im August 2022 an, Kevin M. im Mai 2023. Jörg S. initiierte die Vereinigung und hatte eine Führungsrolle, administrierte die Kommunikation und leitete Trainings. Die anderen Angeschuldigten nahmen an Trainings teil, übten den Umgang mit Schusswaffen und beschafften Ausrüstung. Jörn S. war in die interne Kommunikation eingebunden, Jörg S., Jörn S., Karl K. und Norman T. erstellten Propaganda. Die "Sächsischen Separatisten" wurden am 5. November 2024 durch Festnahmen zerschlagen. Bei seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, der daraufhin in Gegenwehr schoss und Kurt H. verletzte. Alle Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft; die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder und Unterstützer dauern an. #Tötungsdelikt #Festnahme #VersuchtesTötungsdelikt #Körperverletzung0 Infos 0 Geteilt 7 Ansichten
- In Düsseldorf wurde am 3. September 2025 eine deutsche Staatsangehörige, Nadine D., festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2025. Der Beschuldigten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine solche Vereinigung sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB; § 18 Abs. 1 AWG in Verbindung mit einschlägigen EU Vorschriften). Ihr wird vorgeworfen, seit mindestens 2019 eine Initiative zur Gefangenenhilfe für inhaftierte Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten des "Islamischen Staates" (IS) betrieben zu haben. Dabei warb sie bis Sommer 2024 über Online-Profile Spenden in Höhe von fast 18.000 Euro ein und leitete diese an Begünstigte oder deren Angehörige weiter. Zusätzlich rief sie im Internet dazu auf, Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen des IS zu verfassen und übermittelte diese an inhaftierte IS-Mitglieder und Sympathisanten. Am 3. September 2025 wurde die Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnete und die Untersuchungshaft anordnete. #FestnahmeIn Düsseldorf wurde am 3. September 2025 eine deutsche Staatsangehörige, Nadine D., festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2025. Der Beschuldigten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine solche Vereinigung sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB; § 18 Abs. 1 AWG in Verbindung mit einschlägigen EU Vorschriften). Ihr wird vorgeworfen, seit mindestens 2019 eine Initiative zur Gefangenenhilfe für inhaftierte Mitglieder, Unterstützer und Sympathisanten des "Islamischen Staates" (IS) betrieben zu haben. Dabei warb sie bis Sommer 2024 über Online-Profile Spenden in Höhe von fast 18.000 Euro ein und leitete diese an Begünstigte oder deren Angehörige weiter. Zusätzlich rief sie im Internet dazu auf, Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen des IS zu verfassen und übermittelte diese an inhaftierte IS-Mitglieder und Sympathisanten. Am 3. September 2025 wurde die Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnete und die Untersuchungshaft anordnete. #Festnahme0 Infos 0 Geteilt 47 Ansichten
- Am 26. August 2025 hat die Bundesanwaltschaft beim Oberlandesgericht München Anklage gegen den afghanischen Staatsangehörigen Farhad N. erhoben. Dem Angeschuldigten wird Mord in zwei Fällen, versuchter Mord in 44 Fällen, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung sowie schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Am Vormittag des 13. Februar 2025 lenkte Farhad N. seinen Pkw gezielt in eine Ver.di-Veranstaltung in der Münchener Innenstadt. Zwei Personen starben, 44 weitere erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen. Die Tat geschah aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus. Farhad N. wurde am 13. Februar 2025 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Tötungsdelikt #Körperverletzung #VersuchtesTötungsdeliktAm 26. August 2025 hat die Bundesanwaltschaft beim Oberlandesgericht München Anklage gegen den afghanischen Staatsangehörigen Farhad N. erhoben. Dem Angeschuldigten wird Mord in zwei Fällen, versuchter Mord in 44 Fällen, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung sowie schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Am Vormittag des 13. Februar 2025 lenkte Farhad N. seinen Pkw gezielt in eine Ver.di-Veranstaltung in der Münchener Innenstadt. Zwei Personen starben, 44 weitere erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen. Die Tat geschah aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus. Farhad N. wurde am 13. Februar 2025 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Tötungsdelikt #Körperverletzung #VersuchtesTötungsdelikt0 Infos 0 Geteilt 49 Ansichten
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