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- Am Dienstag, 4. November 2025, sind die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den Vereinigten Staaten und Zypern gegen drei weltweit agierende Betrugs- und Geldwäschenetzwerke vorgegangen. Dabei wurden mehr als 60 Objekte durchsucht und insgesamt 18 Haftbefehle im In- und Ausland vollstreckt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kreditkartendaten von rund 4,3 Millionen Karteninhaberinnen und -inhabern aus 193 Ländern missbräuchlich verwendet zu haben. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 300 Millionen Euro.Am Dienstag, 4. November 2025, sind die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den Vereinigten Staaten und Zypern gegen drei weltweit agierende Betrugs- und Geldwäschenetzwerke vorgegangen. Dabei wurden mehr als 60 Objekte durchsucht und insgesamt 18 Haftbefehle im In- und Ausland vollstreckt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kreditkartendaten von rund 4,3 Millionen Karteninhaberinnen und -inhabern aus 193 Ländern missbräuchlich verwendet zu haben. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 300 Millionen Euro.0 0 Geteilt 625KInfo mitteilenTeilen
- Am 4. November 2025 sind die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Bundeskriminalamt (BKA) in einer international koordinierten Aktion gegen mutmaßliche Betrugs- und Geldwäschenetzwerke vorgegangen. Dabei wurden zahlreiche Objekte in Deutschland, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den Vereinigten Staaten und Zypern durchsucht und mehrere Personen festgenommen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kreditkartendaten von Geschädigten aus 193 Ländern genutzt zu haben, um mehr als 19 Millionen Abonnements über professionell betriebene Schein-Webseiten abzuschließen. Zudem besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten zur Abwicklung von Zahlungen vier große deutsche Zahlungsdienstleister kompromittierten. Der tatsächlich eingetretene Schaden soll sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag belaufen.Am 4. November 2025 sind die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Bundeskriminalamt (BKA) in einer international koordinierten Aktion gegen mutmaßliche Betrugs- und Geldwäschenetzwerke vorgegangen. Dabei wurden zahlreiche Objekte in Deutschland, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Singapur, Spanien, den Vereinigten Staaten und Zypern durchsucht und mehrere Personen festgenommen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kreditkartendaten von Geschädigten aus 193 Ländern genutzt zu haben, um mehr als 19 Millionen Abonnements über professionell betriebene Schein-Webseiten abzuschließen. Zudem besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten zur Abwicklung von Zahlungen vier große deutsche Zahlungsdienstleister kompromittierten. Der tatsächlich eingetretene Schaden soll sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag belaufen.0 0 Geteilt 634KInfo mitteilenTeilen
- Das Bundeskriminalamt veröffentlichte am 24. Oktober 2025 ein Lagebild zur Organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland, welches weiterhin eine hohe Bedrohung darstellt und 2024 bundesweit 647 Ermittlungsverfahren umfasste, wobei über 70% der Fälle transnational waren und der Rauschgifthandel das Hauptbetätigungsfeld blieb. Der durch OK-Gruppierungen verursachte Gesamtschaden betrug 2024 2,6 Milliarden Euro, wobei Cybercrime den größten Anteil hatte, und die gewaschene Geldsumme stieg auf 230,5 Millionen Euro, insbesondere durch Cybercrime und Krypto-Mixer. Zur Bekämpfung setzt das BKA auf nationale und internationale Zusammenarbeit, wie die Gemeinsame Plattform der OK-Bekämpfung (GPOK) und eine Operational Task Force bei Europol zur Bekämpfung von "Violence-as-a-Service" (VaaS), wobei kriminelle OK-Gruppierungen Kinder und Jugendliche anwerben, die dann Drohungen, Angriffe oder Tötungen ausführen sollen.Das Bundeskriminalamt veröffentlichte am 24. Oktober 2025 ein Lagebild zur Organisierten Kriminalität (OK) in Deutschland, welches weiterhin eine hohe Bedrohung darstellt und 2024 bundesweit 647 Ermittlungsverfahren umfasste, wobei über 70% der Fälle transnational waren und der Rauschgifthandel das Hauptbetätigungsfeld blieb. Der durch OK-Gruppierungen verursachte Gesamtschaden betrug 2024 2,6 Milliarden Euro, wobei Cybercrime den größten Anteil hatte, und die gewaschene Geldsumme stieg auf 230,5 Millionen Euro, insbesondere durch Cybercrime und Krypto-Mixer. Zur Bekämpfung setzt das BKA auf nationale und internationale Zusammenarbeit, wie die Gemeinsame Plattform der OK-Bekämpfung (GPOK) und eine Operational Task Force bei Europol zur Bekämpfung von "Violence-as-a-Service" (VaaS), wobei kriminelle OK-Gruppierungen Kinder und Jugendliche anwerben, die dann Drohungen, Angriffe oder Tötungen ausführen sollen.0 0 Geteilt 524KInfo mitteilenTeilen
- Am 10. Oktober 2025 wurde Eva Maria Pommer, eine 35-jährige deutsche Staatsbürgerin aus Bottrop, als die "Frau mit den deutschen Schlüsseln" identifiziert, deren Leichnam bereits im Jahr 2004 in den Dünen nahe Wassenaar (Niederlande) gefunden wurde. Die Identifizierung erfolgte durch einen Hinweis im Rahmen der internationalen Fahndungskampagne "Identify Me" und anschließende DNA-Tests. Die Todesursache ist weiterhin ungeklärt, Fremdverschulden kann nicht ausgeschlossen werden. Die Behörden bitten um Hinweise zu Aufenthaltsorten oder Kontakten der Verstorbenen, insbesondere für den Sommer 2004, möglicherweise in Hotels oder Freizeitparks in der Region Wassenaar. Hinweise zum Fall werden unter der 0800 2361 550 oder der E-Mail-Adresse hinweis.bottrop.pommer@polizei.nrw.de entgegengenommen.Am 10. Oktober 2025 wurde Eva Maria Pommer, eine 35-jährige deutsche Staatsbürgerin aus Bottrop, als die "Frau mit den deutschen Schlüsseln" identifiziert, deren Leichnam bereits im Jahr 2004 in den Dünen nahe Wassenaar (Niederlande) gefunden wurde. Die Identifizierung erfolgte durch einen Hinweis im Rahmen der internationalen Fahndungskampagne "Identify Me" und anschließende DNA-Tests. Die Todesursache ist weiterhin ungeklärt, Fremdverschulden kann nicht ausgeschlossen werden. Die Behörden bitten um Hinweise zu Aufenthaltsorten oder Kontakten der Verstorbenen, insbesondere für den Sommer 2004, möglicherweise in Hotels oder Freizeitparks in der Region Wassenaar. Hinweise zum Fall werden unter der 0800 2361 550 oder der E-Mail-Adresse hinweis.bottrop.pommer@polizei.nrw.de entgegengenommen.0 0 Geteilt 684KInfo mitteilenTeilen
- Am 25. September 2025 identifizierten Sicherheitsbehörden im Rahmen der internationalen Fahndungskampagne "Identify Me" eine weitere bislang unbekannte getötete Frau. Es handelt sich um eine 31-jährige russische Staatsangehörige, die am 3. Juli 2005 als "Frau in Pink" bezeichnet, an einer Straße in Viladecans nahe Barcelona aufgefunden wurde. Sie trug pinke Kleidung und Schuhe und war zum Zeitpunkt des Fundes erst weniger als 24 Stunden tot. Beweise deuteten darauf hin, dass die Leiche in den zwölf Stunden vor der Entdeckung bewegt wurde. Die Identität der Frau konnte trotz Ermittlungen über zwei Jahrzehnte nicht geklärt werden. Die spanischen Behörden übermittelten den Fall 2024 an INTERPOL, wodurch 196 Mitgliedsstaaten die biometrischen Daten erhielten und mit ihren nationalen Datenbanken abgleichen konnten. 2025 stellte die türkische Polizei bei einem Abgleich der Fingerabdrücke eine Übereinstimmung mit den Daten einer russischen Staatsbürgerin fest, die anschließend durch eine Verwandtschafts-DNA-Analyse bestätigt wurde. Diese Identifizierung ist der dritte Erfolg der Kampagne "Identify Me"; 2023 wurde eine 31-jährige Britin in Belgien und im März 2025 eine 33-jährige Frau aus Paraguay in Spanien identifiziert. Die internationale Fahndungskampagne "Identify Me", die im Oktober 2024 mit sechs europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Spanien) fortgesetzt wurde, zielt darauf ab, die Identität von 46 Frauen zu klären, die ermordet wurden oder unter ungeklärten Umständen starben; einige Fälle sind Jahrzehnte alt und haben mutmaßlich internationale Bezüge. Um die verbleibenden 44 unbekannten Frauen zu identifizieren, bittet die Polizei die Bevölkerung um Hinweise. Die neun deutschen Fälle sind auf der BKA-Kampagnen-Seite www.bka.de/identifyme zu finden, alle internationalen Fälle auf der Webseite von Interpol unter www.interpol.int/IM.Am 25. September 2025 identifizierten Sicherheitsbehörden im Rahmen der internationalen Fahndungskampagne "Identify Me" eine weitere bislang unbekannte getötete Frau. Es handelt sich um eine 31-jährige russische Staatsangehörige, die am 3. Juli 2005 als "Frau in Pink" bezeichnet, an einer Straße in Viladecans nahe Barcelona aufgefunden wurde. Sie trug pinke Kleidung und Schuhe und war zum Zeitpunkt des Fundes erst weniger als 24 Stunden tot. Beweise deuteten darauf hin, dass die Leiche in den zwölf Stunden vor der Entdeckung bewegt wurde. Die Identität der Frau konnte trotz Ermittlungen über zwei Jahrzehnte nicht geklärt werden. Die spanischen Behörden übermittelten den Fall 2024 an INTERPOL, wodurch 196 Mitgliedsstaaten die biometrischen Daten erhielten und mit ihren nationalen Datenbanken abgleichen konnten. 2025 stellte die türkische Polizei bei einem Abgleich der Fingerabdrücke eine Übereinstimmung mit den Daten einer russischen Staatsbürgerin fest, die anschließend durch eine Verwandtschafts-DNA-Analyse bestätigt wurde. Diese Identifizierung ist der dritte Erfolg der Kampagne "Identify Me"; 2023 wurde eine 31-jährige Britin in Belgien und im März 2025 eine 33-jährige Frau aus Paraguay in Spanien identifiziert. Die internationale Fahndungskampagne "Identify Me", die im Oktober 2024 mit sechs europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Spanien) fortgesetzt wurde, zielt darauf ab, die Identität von 46 Frauen zu klären, die ermordet wurden oder unter ungeklärten Umständen starben; einige Fälle sind Jahrzehnte alt und haben mutmaßlich internationale Bezüge. Um die verbleibenden 44 unbekannten Frauen zu identifizieren, bittet die Polizei die Bevölkerung um Hinweise. Die neun deutschen Fälle sind auf der BKA-Kampagnen-Seite www.bka.de/identifyme zu finden, alle internationalen Fälle auf der Webseite von Interpol unter www.interpol.int/IM.0 0 Geteilt 106KInfo mitteilenTeilen
- Am Dienstag, 2. September 2025, warnten das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) vor einem erhöhten Aufkommen an Spionage- und Sabotageaktivitäten in Deutschland und anderen Staaten. Mutmaßlich russische Geheimdienste nutzen soziale Medien, um Personen für Spionage und Sabotage zu rekrutieren. Diese Personen werden als "Low-Level-Agenten" oder "Wegwerf-Agenten" bezeichnet und begehen Straftaten, oft ohne ihre wahren Auftraggeber oder den Zweck ihrer Taten zu kennen. Die Sicherheitsbehörden weisen darauf hin, dass Agententätigkeiten zu Sabotagezwecken und geheimdienstliche Agententätigkeiten Straftaten sind, die in besonders schwerem Fall mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.Am Dienstag, 2. September 2025, warnten das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) vor einem erhöhten Aufkommen an Spionage- und Sabotageaktivitäten in Deutschland und anderen Staaten. Mutmaßlich russische Geheimdienste nutzen soziale Medien, um Personen für Spionage und Sabotage zu rekrutieren. Diese Personen werden als "Low-Level-Agenten" oder "Wegwerf-Agenten" bezeichnet und begehen Straftaten, oft ohne ihre wahren Auftraggeber oder den Zweck ihrer Taten zu kennen. Die Sicherheitsbehörden weisen darauf hin, dass Agententätigkeiten zu Sabotagezwecken und geheimdienstliche Agententätigkeiten Straftaten sind, die in besonders schwerem Fall mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.0 0 Geteilt 87KInfo mitteilenTeilen
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