Polizei kontrolliert E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Vermehrt stellt die Polizei fest, dass Verkehrsteilnehmer mit E-Scooter unterwegs sind, die keinen Versicherungsschutz haben. So wurde gestern im Ortsbereich von Venningen ein 13 Jahre alter Junge angehalten, weil er der Streife ohne Versicherungskennzeichen auffiel. Die Eltern wurden informiert, die ihr Kind und den E-Scooter an der Kontrollstelle abholten.
Die Polizei weist zum einen darauf hin, dass das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters bei 14 Jahren liegt. Zum anderen muss ein E-Scooter nicht wie ein Pkw zugelassen werden, aber benötigt - ähnlich wie andere Kleinfahrzeuge eine gültige Versicherungsplakette, die angeklebt sein muss. Dadurch wird der Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen. Ohne gültige Versicherungsplakette begeht der Fahrer eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Vermehrt stellt die Polizei fest, dass Verkehrsteilnehmer mit E-Scooter unterwegs sind, die keinen Versicherungsschutz haben. So wurde gestern im Ortsbereich von Venningen ein 13 Jahre alter Junge angehalten, weil er der Streife ohne Versicherungskennzeichen auffiel. Die Eltern wurden informiert, die ihr Kind und den E-Scooter an der Kontrollstelle abholten.
Die Polizei weist zum einen darauf hin, dass das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters bei 14 Jahren liegt. Zum anderen muss ein E-Scooter nicht wie ein Pkw zugelassen werden, aber benötigt - ähnlich wie andere Kleinfahrzeuge eine gültige Versicherungsplakette, die angeklebt sein muss. Dadurch wird der Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen. Ohne gültige Versicherungsplakette begeht der Fahrer eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
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