Alkoholisierter Autofahrer ohne Fahrerlaubnis vorläufig festgenommen
Am 26.07.2027 gegen 19:20 Uhr fiel Polizeibeamten auf der Wittekindstraße in Fahrtrichtung Bethunestraße in Schwerte ein Pkw auf, dessen Fahrer sich beim Erblicken des Streifenwagens mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit entfernte. Der Fahrzeugführer missachtete im weiteren Verlauf grob verkehrswidrig und rücksichtslos die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie eine Rotlicht zeigende Ampel. An der Kreuzung Ostenstraße/Bethunestraße/Schützenstraße konnte das Fahrzeug schließlich angehalten und der Fahrer kontrolliert werden. Bei dem Fahrzeugführer handelt es sich um einen 36-jährigen Iserlohner, der unter dem Einfluss von Alkohol und möglicherweise auch Betäubungsmitteln stand und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs wurden mehrere zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen festgestellt und sichergestellt; auch das Fahrzeug selbst wurde sichergestellt. Aufgrund des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens wurde das Mobiltelefon des Beschuldigten beschlagnahmt.
Am 26.07.2027 gegen 19:20 Uhr fiel Polizeibeamten auf der Wittekindstraße in Fahrtrichtung Bethunestraße in Schwerte ein Pkw auf, dessen Fahrer sich beim Erblicken des Streifenwagens mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit entfernte. Der Fahrzeugführer missachtete im weiteren Verlauf grob verkehrswidrig und rücksichtslos die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie eine Rotlicht zeigende Ampel. An der Kreuzung Ostenstraße/Bethunestraße/Schützenstraße konnte das Fahrzeug schließlich angehalten und der Fahrer kontrolliert werden. Bei dem Fahrzeugführer handelt es sich um einen 36-jährigen Iserlohner, der unter dem Einfluss von Alkohol und möglicherweise auch Betäubungsmitteln stand und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs wurden mehrere zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen festgestellt und sichergestellt; auch das Fahrzeug selbst wurde sichergestellt. Aufgrund des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens wurde das Mobiltelefon des Beschuldigten beschlagnahmt.
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