Am 05.08.2026 wurde ein 15-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Barßel im Bereich der Ramsloher Straße angehalten und kontrolliert, nachdem er zuvor durch eine deutlich erkennbare überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen war. Die Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs bestätigte den Verdacht: Der E-Scooter war bauartbedingt in der Lage, eine Geschwindigkeit von 44 km/h zu erreichen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, da die Betriebserlaubnis erloschen war und grundsätzlich eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen wäre. Gegen den Jugendlichen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.
Am 05.08.2026 wurde ein 15-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Barßel im Bereich der Ramsloher Straße angehalten und kontrolliert, nachdem er zuvor durch eine deutlich erkennbare überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen war. Die Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs bestätigte den Verdacht: Der E-Scooter war bauartbedingt in der Lage, eine Geschwindigkeit von 44 km/h zu erreichen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, da die Betriebserlaubnis erloschen war und grundsätzlich eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen wäre. Gegen den Jugendlichen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.
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