Am 20.01.2026 muss sich ein Polizist vor dem Amtsgericht Greifswald wegen mutmaßlicher Strafvereitelung im Amt verantworten. Dem 54-Jährigen wird vorgeworfen, in 52 Fällen Ermittlungen lediglich sehr langsam oder gar nicht durchgeführt zu haben. Er soll Vorgänge im elektronischen Vorgangsassistenten der Polizei („Eva“) fertiggestellt, aber bewusst nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben, wodurch eine Strafverfolgung teilweise unmöglich wurde. Bei den nicht weiterbearbeiteten Akten handelte es sich unter anderem um Fälle des Diebstahls, der Körperverletzung, der Sachbeschädigung, der Beleidigung und des Betrugs. Nach Bekanntwerden der Zustände in seinem Büro wurde er bereits versetzt und es droht ihm das Ausscheiden aus dem Staatsdienst. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung gegen den Beamten. #Koerperverletzung #Betrug #Diebstahl #Sachbeschaedigung #Beleidigung
Am 20.01.2026 muss sich ein Polizist vor dem Amtsgericht Greifswald wegen mutmaßlicher Strafvereitelung im Amt verantworten. Dem 54-Jährigen wird vorgeworfen, in 52 Fällen Ermittlungen lediglich sehr langsam oder gar nicht durchgeführt zu haben. Er soll Vorgänge im elektronischen Vorgangsassistenten der Polizei („Eva“) fertiggestellt, aber bewusst nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben, wodurch eine Strafverfolgung teilweise unmöglich wurde. Bei den nicht weiterbearbeiteten Akten handelte es sich unter anderem um Fälle des Diebstahls, der Körperverletzung, der Sachbeschädigung, der Beleidigung und des Betrugs. Nach Bekanntwerden der Zustände in seinem Büro wurde er bereits versetzt und es droht ihm das Ausscheiden aus dem Staatsdienst. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung gegen den Beamten. #Koerperverletzung #Betrug #Diebstahl #Sachbeschaedigung #Beleidigung
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