Am 08.08.2026 in den frühen Morgenstunden kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 26-jährigen französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in der Bauchtasche des Mannes ein verbotenes Butterflymesser. Das Messer ist in Deutschland verboten und fällt unter das Waffengesetz. Die Einsatzkräfte stellten das Butterflymesser sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den in Frankreich wohnhaften Mann ein. Gegen den 26-Jährigen wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Am 08.08.2026 in den frühen Morgenstunden kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 26-jährigen französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in der Bauchtasche des Mannes ein verbotenes Butterflymesser. Das Messer ist in Deutschland verboten und fällt unter das Waffengesetz. Die Einsatzkräfte stellten das Butterflymesser sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den in Frankreich wohnhaften Mann ein. Gegen den 26-Jährigen wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
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