Am 06.08.2026 nahm die Bundespolizei am Bahnhof Kehl einen 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest. Der Mann war mit einer grenzüberschreitenden Regionalbahn von Straßburg nach Kehl gereist. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Nötigung vorlag. Der Haftbefehl sah eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten vor. Der 30-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am 06.08.2026 nahm die Bundespolizei am Bahnhof Kehl einen 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest. Der Mann war mit einer grenzüberschreitenden Regionalbahn von Straßburg nach Kehl gereist. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Nötigung vorlag. Der Haftbefehl sah eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten vor. Der 30-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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