Am 02.08.2026 erfolgte kurze Zeit später am Grenzübergang Breisach am Rhein die Einreisekontrolle eines 41-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann seit sechs Wochen ein Haftbefehl bestand. Ein deutsches Gericht hatte ihn vor zwei Jahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlte. Da er auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, hatte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Gegenüber der Bundespolizei zahlte der in Frankreich lebende Gesuchte die Gerichtsschulden in Höhe von 1.500 Euro und durfte seine Reise kurze Zeit später fortsetzen.
Am 02.08.2026 erfolgte kurze Zeit später am Grenzübergang Breisach am Rhein die Einreisekontrolle eines 41-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann seit sechs Wochen ein Haftbefehl bestand. Ein deutsches Gericht hatte ihn vor zwei Jahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlte. Da er auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, hatte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Gegenüber der Bundespolizei zahlte der in Frankreich lebende Gesuchte die Gerichtsschulden in Höhe von 1.500 Euro und durfte seine Reise kurze Zeit später fortsetzen.
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