• Am Donnerstag, 21. August 2025, versuchte ein 54-jähriger Mann, in Sachsenhausen eine hochwertige Armbanduhr zu rauben. Zuvor hatte er sich mit einem 31-Jährigen verabredet, um dessen Uhr scheinbar zu kaufen. Anstatt dem Verkäufer das Geld zu übergeben, zog der Beschuldigte ein Messer und forderte die Herausgabe der Uhr. Der bedrohte Verkäufer reagierte jedoch unerwartet: Er zog eine Schreckschusswaffe und forderte den Mann auf, sich nicht zu bewegen. Der sichtlich beeindruckte Täter folgte dieser Aufforderung bis zum Eintreffen der Polizei. Das Streifenteam nahm ihn fest und brachte ihn zur weiteren Bearbeitung ins Polizeipräsidium. Gegen den 31-jährigen Uhrenverkäufer wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, da er, obwohl er den Raubversuch durch seine Reaktion abwehrte, gegen das Waffengesetz verstieß. Die strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens wird nun im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, versuchte ein 54-jähriger Mann, in Sachsenhausen eine hochwertige Armbanduhr zu rauben. Zuvor hatte er sich mit einem 31-Jährigen verabredet, um dessen Uhr scheinbar zu kaufen. Anstatt dem Verkäufer das Geld zu übergeben, zog der Beschuldigte ein Messer und forderte die Herausgabe der Uhr. Der bedrohte Verkäufer reagierte jedoch unerwartet: Er zog eine Schreckschusswaffe und forderte den Mann auf, sich nicht zu bewegen. Der sichtlich beeindruckte Täter folgte dieser Aufforderung bis zum Eintreffen der Polizei. Das Streifenteam nahm ihn fest und brachte ihn zur weiteren Bearbeitung ins Polizeipräsidium. Gegen den 31-jährigen Uhrenverkäufer wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, da er, obwohl er den Raubversuch durch seine Reaktion abwehrte, gegen das Waffengesetz verstieß. Die strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens wird nun im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft.
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  • Am Donnerstag, dem 21. August 2025, gegen 18:00 Uhr, erkannte eine Mitarbeiterin in einem Einzelhandel in der Herdestraße in Westerholt eine 22-jährige Esenserin und einen 26-jährigen Auricher wieder, die wenige Wochen zuvor etwas gestohlen haben sollen. Es wurde festgestellt, dass die beiden erneut Gegenstände in einer Handtasche mitführten, die sie an der Kasse nicht bezahlten. Es entstand ein Schaden in mittlerer, dreistelliger Höhe. Die Esenserin und der Auricher müssen sich jetzt strafrechtlich für ihr Handeln verantworten.
    Am Donnerstag, dem 21. August 2025, gegen 18:00 Uhr, erkannte eine Mitarbeiterin in einem Einzelhandel in der Herdestraße in Westerholt eine 22-jährige Esenserin und einen 26-jährigen Auricher wieder, die wenige Wochen zuvor etwas gestohlen haben sollen. Es wurde festgestellt, dass die beiden erneut Gegenstände in einer Handtasche mitführten, die sie an der Kasse nicht bezahlten. Es entstand ein Schaden in mittlerer, dreistelliger Höhe. Die Esenserin und der Auricher müssen sich jetzt strafrechtlich für ihr Handeln verantworten.
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  • Dass er offenbar nicht genug kriegen konnte, ist einem Dieb am Mittwoch zum Verhängnis geworden. Der Mann wurde am frühen Nachmittag dabei gesehen, wie er in einem Einkaufsmarkt in der Pariser Straße eine Basecap und Zigarettenschachteln aus der Auslage entnahm, einsteckte und anschließend den Kassenbereich passierte, ohne die Waren zu bezahlen. Es gelang dem Langfinger, das Geschäft unerkannt zu verlassen. Als derselbe Mann allerdings am Abend erneut im Markt auftauchte und sich schon wieder eine Basecap zusammen mit einer Packung Gummibärchen unter den Nagel reißen wollte, wurde er von Mitarbeitern wiedererkannt und festgehalten. Gegen den 35-Jährigen wird nun wegen wiederholten Ladendiebstahls strafrechtlich ermittelt.
    Dass er offenbar nicht genug kriegen konnte, ist einem Dieb am Mittwoch zum Verhängnis geworden. Der Mann wurde am frühen Nachmittag dabei gesehen, wie er in einem Einkaufsmarkt in der Pariser Straße eine Basecap und Zigarettenschachteln aus der Auslage entnahm, einsteckte und anschließend den Kassenbereich passierte, ohne die Waren zu bezahlen. Es gelang dem Langfinger, das Geschäft unerkannt zu verlassen. Als derselbe Mann allerdings am Abend erneut im Markt auftauchte und sich schon wieder eine Basecap zusammen mit einer Packung Gummibärchen unter den Nagel reißen wollte, wurde er von Mitarbeitern wiedererkannt und festgehalten. Gegen den 35-Jährigen wird nun wegen wiederholten Ladendiebstahls strafrechtlich ermittelt.
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  • Am 18. August 2025, gegen 1:20 Uhr, entwendete ein 31-Jähriger in Hamburg-Hamm, Wendenstraße, über zwei Tonnen Kaffee. Ein Hinweis führte die Kriminalpolizei auf seine Spur. Anfang August hatte ein Unternehmen bei der Polizei einen strafrechtlich relevanten Verdacht gegen den 31-jährigen Mitarbeiter gemeldet, nachdem interne Ermittlungen gegen ihn durchgeführt worden waren. Das Landeskriminalamt 16 übernahm die Ermittlungen. Am frühen Montagmorgen wurde der Mitarbeiter beim Verlassen des Werksgeländes angehalten. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Einsatzkräfte etwa eine halbe Tonne Röstkaffee in Ein-Kilo-Tüten, die sichergestellt wurden. Anschließend wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung und zwei Garagen des Tatverdächtigen in Bramfeld vollstreckt. Dabei stellten die Beamten weitere 1.900 Kilogramm Kaffee, über 20.000 Euro Bargeld, eine hochwertige Armbanduhr und weitere Beweismittel sicher. Der Pkw des 31-Jährigen wurde als Tatmittel beschlagnahmt. Der Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen des LKA 16 wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls dauern an.
    Am 18. August 2025, gegen 1:20 Uhr, entwendete ein 31-Jähriger in Hamburg-Hamm, Wendenstraße, über zwei Tonnen Kaffee. Ein Hinweis führte die Kriminalpolizei auf seine Spur. Anfang August hatte ein Unternehmen bei der Polizei einen strafrechtlich relevanten Verdacht gegen den 31-jährigen Mitarbeiter gemeldet, nachdem interne Ermittlungen gegen ihn durchgeführt worden waren. Das Landeskriminalamt 16 übernahm die Ermittlungen. Am frühen Montagmorgen wurde der Mitarbeiter beim Verlassen des Werksgeländes angehalten. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Einsatzkräfte etwa eine halbe Tonne Röstkaffee in Ein-Kilo-Tüten, die sichergestellt wurden. Anschließend wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung und zwei Garagen des Tatverdächtigen in Bramfeld vollstreckt. Dabei stellten die Beamten weitere 1.900 Kilogramm Kaffee, über 20.000 Euro Bargeld, eine hochwertige Armbanduhr und weitere Beweismittel sicher. Der Pkw des 31-Jährigen wurde als Tatmittel beschlagnahmt. Der Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen des LKA 16 wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls dauern an.
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  • In den späten Abendstunden des 20. August 2025 fiel einer Streifenbesatzung auf, wie ein Fahrzeug ohne funktionierendes Rücklicht in einen durch VZ 250 gesperrten Bereich des Ordinger Strandes fuhr. Die 31-jährige Fahrerin aus Niedersachsen befuhr mit ihrem Transporter zunächst einen Holzsteg (Fahrradweg), um dann in einen für Fahrzeuge gesperrten Strandabschnitt einzufahren. Dort blieb das Fahrzeug im Sand stecken. Bei der Kontrolle stellten die eingesetzten Beamten fest, dass die Fahrerin unter Alkoholeinfluss stand, der Atemalkoholtest ergab 1,55 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen, den Führerschein musste die Fahrerin abgeben. Sie muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verantworten.
    In den späten Abendstunden des 20. August 2025 fiel einer Streifenbesatzung auf, wie ein Fahrzeug ohne funktionierendes Rücklicht in einen durch VZ 250 gesperrten Bereich des Ordinger Strandes fuhr. Die 31-jährige Fahrerin aus Niedersachsen befuhr mit ihrem Transporter zunächst einen Holzsteg (Fahrradweg), um dann in einen für Fahrzeuge gesperrten Strandabschnitt einzufahren. Dort blieb das Fahrzeug im Sand stecken. Bei der Kontrolle stellten die eingesetzten Beamten fest, dass die Fahrerin unter Alkoholeinfluss stand, der Atemalkoholtest ergab 1,55 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen, den Führerschein musste die Fahrerin abgeben. Sie muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verantworten.
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