Das Landgericht Mühlhausen verurteilte im Juni 2025 zwei Verantwortliche einer Baufirma aus Nordhausen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen: Der 45-jährige Geschäftsführer erhielt vier Jahre und sechs Monate, die 58-jährige Geschäftsführerin zwei Jahre auf Bewährung. Der 51-jährige Ehemann der Geschäftsführerin wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Verurteilten beschäftigten von 2021 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer "schwarz", wodurch den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von rund 1,8 Millionen Euro entstand. Die Ermittlungen begannen nach Baustellenkontrollen des Zolls in Nordhausen, bei denen Unregelmäßigkeiten in der Buchführung auffielen und Abdeckrechnungen zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen entdeckt wurden.
Das Landgericht Mühlhausen verurteilte im Juni 2025 zwei Verantwortliche einer Baufirma aus Nordhausen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen: Der 45-jährige Geschäftsführer erhielt vier Jahre und sechs Monate, die 58-jährige Geschäftsführerin zwei Jahre auf Bewährung. Der 51-jährige Ehemann der Geschäftsführerin wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Verurteilten beschäftigten von 2021 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer "schwarz", wodurch den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von rund 1,8 Millionen Euro entstand. Die Ermittlungen begannen nach Baustellenkontrollen des Zolls in Nordhausen, bei denen Unregelmäßigkeiten in der Buchführung auffielen und Abdeckrechnungen zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen entdeckt wurden.
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