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Vom 22. September 2025 bis zum 26. September 2025 fand eine landesweite Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Arbeitszeitvorschriften in der Binnenschifffahrt statt. Auf 900 Kilometern Wasserstraßen wurden 150 Schiffe kontrolliert, wobei bei 18 Kontrollen Beanstandungen festgestellt wurden. Die Wasserschutzpolizei Münster leitete ein Bußgeldverfahren gegen einen Schiffsführer ein, dessen Probearbeiter nicht angemeldet war. In Köln wurde bei einem Hotelschiff ein Bußgeldverfahren wegen mangelhafter Arbeitszeiterfassung und Nichteinhaltung der Ruhetage der Besatzung eingeleitet. Insgesamt wurden 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Arbeitszeitverordnung in der Binnenschifffahrt und eine in Verbindung mit dem Schifffahrtsrecht gefertigt, sowie zwei Verwarngelder erhoben. In einem Fall wurde die Weiterfahrt wegen technischer Mängel untersagt.
Vom 22. September 2025 bis zum 26. September 2025 fand eine landesweite Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Arbeitszeitvorschriften in der Binnenschifffahrt statt. Auf 900 Kilometern Wasserstraßen wurden 150 Schiffe kontrolliert, wobei bei 18 Kontrollen Beanstandungen festgestellt wurden. Die Wasserschutzpolizei Münster leitete ein Bußgeldverfahren gegen einen Schiffsführer ein, dessen Probearbeiter nicht angemeldet war. In Köln wurde bei einem Hotelschiff ein Bußgeldverfahren wegen mangelhafter Arbeitszeiterfassung und Nichteinhaltung der Ruhetage der Besatzung eingeleitet. Insgesamt wurden 14 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Arbeitszeitverordnung in der Binnenschifffahrt und eine in Verbindung mit dem Schifffahrtsrecht gefertigt, sowie zwei Verwarngelder erhoben. In einem Fall wurde die Weiterfahrt wegen technischer Mängel untersagt.
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