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Am 26. September 2025 führten Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg auf der A20 in Fahrtrichtung Mecklenburg-Vorpommern auf dem Parkplatz "Auf dem Karkfeld" eine größere Verkehrskontrolle durch. Dabei wurden bei 22 Fahrzeugführern Verstöße festgestellt, darunter neun Überladungen (sieben im Bußgeldbereich, sechs mit Sicherheitsleistungen von 1125 Euro), wobei ein polnischer Fahrer eines Autotransporters die zulässige Achslast um 50 Prozent überschritt. Ein Kühltransporter mit verdächtiger Überladung transportierte aufgetaute Dönerspieße ohne Kühlung und mit Schimmel in der Kühlzelle, was zur Sicherstellung des Fleisches durch die Lebensmittelüberwachung führte. Vier Fahrer besaßen keine Fahrerlaubnis, einer davon zeigte einen gefälschten tschechischen Führerschein vor. Bei zwei Verkehrsteilnehmern wurde ein möglicher Betäubungsmittelkonsum festgestellt. Ein LKW-Fahrer nutzte verbotswidrig ein Handy, ein anderer hatte das Abrissseil des Anhängers nicht befestigt. Ein LKW wurde wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis stillgelegt. Ein polnischer Autofahrer führte ein verbotenes Pfefferspray mit sich. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren wurden eingeleitet.
Am 26. September 2025 führten Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg auf der A20 in Fahrtrichtung Mecklenburg-Vorpommern auf dem Parkplatz "Auf dem Karkfeld" eine größere Verkehrskontrolle durch. Dabei wurden bei 22 Fahrzeugführern Verstöße festgestellt, darunter neun Überladungen (sieben im Bußgeldbereich, sechs mit Sicherheitsleistungen von 1125 Euro), wobei ein polnischer Fahrer eines Autotransporters die zulässige Achslast um 50 Prozent überschritt. Ein Kühltransporter mit verdächtiger Überladung transportierte aufgetaute Dönerspieße ohne Kühlung und mit Schimmel in der Kühlzelle, was zur Sicherstellung des Fleisches durch die Lebensmittelüberwachung führte. Vier Fahrer besaßen keine Fahrerlaubnis, einer davon zeigte einen gefälschten tschechischen Führerschein vor. Bei zwei Verkehrsteilnehmern wurde ein möglicher Betäubungsmittelkonsum festgestellt. Ein LKW-Fahrer nutzte verbotswidrig ein Handy, ein anderer hatte das Abrissseil des Anhängers nicht befestigt. Ein LKW wurde wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis stillgelegt. Ein polnischer Autofahrer führte ein verbotenes Pfefferspray mit sich. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren wurden eingeleitet.
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