Am 25. September 2025 musste ein 60-jähriger, in Luxemburg wohnhafter Fahrer eines schwarzen Ferraris bei der Einfuhr nach Deutschland am Zollamt Konstanz - Paradiesertor rund 124.000 Euro bezahlen. Dies setzte sich aus 64.000 Euro Einfuhrabgaben und 60.000 Euro Strafe zusammen. Das in der Schweiz zugelassene Fahrzeug im Wert von 195.000 Franken (ca. 207.000 Euro) war bei der Einfuhr nicht angemeldet worden. Die Ausnahmen für die zollfreie Einfuhr außerhalb der EU zugelassener Fahrzeuge durch EU-Bürger griffen in diesem Fall nicht. Bei einer Zollkontrolle Anfang September wurde der Verstoß festgestellt. Der Fahrer konnte die Abgaben und die Sicherheitsleistung vor Ort begleichen und seine Fahrt fortsetzen. Das Steuerstrafverfahren wurde an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Am 25. September 2025 musste ein 60-jähriger, in Luxemburg wohnhafter Fahrer eines schwarzen Ferraris bei der Einfuhr nach Deutschland am Zollamt Konstanz - Paradiesertor rund 124.000 Euro bezahlen. Dies setzte sich aus 64.000 Euro Einfuhrabgaben und 60.000 Euro Strafe zusammen. Das in der Schweiz zugelassene Fahrzeug im Wert von 195.000 Franken (ca. 207.000 Euro) war bei der Einfuhr nicht angemeldet worden. Die Ausnahmen für die zollfreie Einfuhr außerhalb der EU zugelassener Fahrzeuge durch EU-Bürger griffen in diesem Fall nicht. Bei einer Zollkontrolle Anfang September wurde der Verstoß festgestellt. Der Fahrer konnte die Abgaben und die Sicherheitsleistung vor Ort begleichen und seine Fahrt fortsetzen. Das Steuerstrafverfahren wurde an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
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