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Am 19. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier ca. 60 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, die über 170 Personen überprüften und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten. Zahlreiche Sachverhalte bedürfen weiterer Prüfung durch die FKS. In mehreren Fällen besteht der Verdacht auf Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften und die Nichteinhaltung von Mindestlohnvorschriften. Weitere zu prüfende Sachverhalte betreffen den Verdacht von Beitragsvorenthaltung, Leistungsmissbrauch und Verstöße gegen Meldepflichten. Vor Ort wurden 17 Strafverfahren, überwiegend wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften, und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Umfangreiche Nachprüfungen schließen sich an, bei denen die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie.
Am 19. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier ca. 60 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, die über 170 Personen überprüften und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten. Zahlreiche Sachverhalte bedürfen weiterer Prüfung durch die FKS. In mehreren Fällen besteht der Verdacht auf Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften und die Nichteinhaltung von Mindestlohnvorschriften. Weitere zu prüfende Sachverhalte betreffen den Verdacht von Beitragsvorenthaltung, Leistungsmissbrauch und Verstöße gegen Meldepflichten. Vor Ort wurden 17 Strafverfahren, überwiegend wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften, und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Umfangreiche Nachprüfungen schließen sich an, bei denen die erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie.
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