Schwerpunktprüfung in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
Am 19.09.2025 führten die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und die Finanzämter eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in 46 Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben in Thüringen (30) und Südwestsachsen (16) durch. 110 Zöllnerinnen und Zöllner (75 in Thüringen, 35 in Südwestsachsen) befragten 208 Beschäftigte (140 in Thüringen, 68 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsverhältnissen. Die Kontrollen zielten auf die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Aufdeckung unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs und illegaler Beschäftigung. In 51 Fällen wurden Hinweise auf Unregelmäßigkeiten festgestellt (Mindestlohn: 10 Fälle, davon 3 in Thüringen, 7 in Südwestsachsen; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 8 Fälle, davon 5 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen; Illegale Beschäftigung von Ausländern: 23 Fälle, davon 17 in Thüringen, 6 in Südwestsachsen; Sozialleistungsbetrug: 3 Fälle, davon 2 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen; Sonstige, z.B. Nichtmitführung von Ausweispapieren: 7 Fälle, davon 1 in Thüringen, 6 in Südwestsachsen). Elf Strafverfahren (8 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen) und neun Bußgeldverfahren (6 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen) wegen illegalen Aufenthalts bzw. illegaler Beschäftigung wurden eingeleitet. Die Thüringer Steuerverwaltung beteiligte sich mit knapp 30 Bediensteten aus Steuerfahndung und Prüfungsdiensten an der Prüfung der Kassenführung und der Einbehaltung/Abführung der Lohnsteuer. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen und Informationsaustausch mit anderen Behörden werden folgen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Gastronomiebranche aufgrund ihrer Größe und Beschäftigungsstärke. Seit dem 01.01.2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Am 19.09.2025 führten die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und die Finanzämter eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in 46 Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben in Thüringen (30) und Südwestsachsen (16) durch. 110 Zöllnerinnen und Zöllner (75 in Thüringen, 35 in Südwestsachsen) befragten 208 Beschäftigte (140 in Thüringen, 68 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsverhältnissen. Die Kontrollen zielten auf die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Aufdeckung unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs und illegaler Beschäftigung. In 51 Fällen wurden Hinweise auf Unregelmäßigkeiten festgestellt (Mindestlohn: 10 Fälle, davon 3 in Thüringen, 7 in Südwestsachsen; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 8 Fälle, davon 5 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen; Illegale Beschäftigung von Ausländern: 23 Fälle, davon 17 in Thüringen, 6 in Südwestsachsen; Sozialleistungsbetrug: 3 Fälle, davon 2 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen; Sonstige, z.B. Nichtmitführung von Ausweispapieren: 7 Fälle, davon 1 in Thüringen, 6 in Südwestsachsen). Elf Strafverfahren (8 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen) und neun Bußgeldverfahren (6 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen) wegen illegalen Aufenthalts bzw. illegaler Beschäftigung wurden eingeleitet. Die Thüringer Steuerverwaltung beteiligte sich mit knapp 30 Bediensteten aus Steuerfahndung und Prüfungsdiensten an der Prüfung der Kassenführung und der Einbehaltung/Abführung der Lohnsteuer. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen und Informationsaustausch mit anderen Behörden werden folgen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Gastronomiebranche aufgrund ihrer Größe und Beschäftigungsstärke. Seit dem 01.01.2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.
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