Erledigt
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe Prüfungen in Frankfurt am Main durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des Mindestlohns (seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde) sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrugs. 40 Mitarbeiter des Hauptzollamtes Frankfurt am Main waren im Einsatz, unterstützt von acht Mitarbeitern der Kassenfachprüfung, der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung des Finanzamtes Frankfurt am Main sowie sechs Beamten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Zwölf Betriebe wurden überprüft, 75 Arbeitnehmer befragt. Dabei wurden vier Arbeitnehmer ohne Aufenthaltsgenehmigung festgestellt (zwei türkische, ein syrischer, ein ägyptischer Staatsbürger und zwei kolumbianische Staatsbürgerinnen). In 22 Fällen gab es Anhaltspunkte für fehlende Sozialversicherungsanmeldungen, in 49 Fällen für Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht und in zwei Fällen den Verdacht der Nichtzahlung des Mindestlohns. Ein Arbeitnehmer bezog Bürgergeld, ohne seine Arbeitsaufnahme zu melden. In allen Betrieben stellten Kassenfachprüfer Beanstandungen bei der Kassenführung fest, teilweise mit Verwarn- und Bußgeldern. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie.
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe Prüfungen in Frankfurt am Main durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des Mindestlohns (seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde) sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrugs. 40 Mitarbeiter des Hauptzollamtes Frankfurt am Main waren im Einsatz, unterstützt von acht Mitarbeitern der Kassenfachprüfung, der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung des Finanzamtes Frankfurt am Main sowie sechs Beamten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Zwölf Betriebe wurden überprüft, 75 Arbeitnehmer befragt. Dabei wurden vier Arbeitnehmer ohne Aufenthaltsgenehmigung festgestellt (zwei türkische, ein syrischer, ein ägyptischer Staatsbürger und zwei kolumbianische Staatsbürgerinnen). In 22 Fällen gab es Anhaltspunkte für fehlende Sozialversicherungsanmeldungen, in 49 Fällen für Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht und in zwei Fällen den Verdacht der Nichtzahlung des Mindestlohns. Ein Arbeitnehmer bezog Bürgergeld, ohne seine Arbeitsaufnahme zu melden. In allen Betrieben stellten Kassenfachprüfer Beanstandungen bei der Kassenführung fest, teilweise mit Verwarn- und Bußgeldern. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie.