Am 16. und 17. September 2025 führten 25 Beamtinnen und Beamte der Autobahnpolizei Göttingen, der Polizeiinspektion Northeim, der Polizeiakademie, des Göttinger Zolls sowie des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) im Rahmen der ROADPOL Safety Days eine gemeinsame Großkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf dem Autobahnparkplatz "Wetterschacht" an der A 7 in Fahrtrichtung Kassel durch. Der Parkplatz war durch den Autobahnbetriebsdienst VIA Niedersachsen gesperrt und ausgeleuchtet worden. Während der siebenstündigen Kontrolle wurden 37 Fahrzeuge, überwiegend Sattelzüge mit Wechselbrücken, angehalten und überprüft. Der Fokus lag auf der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Transportgewerbe. Die Beanstandungsquote lag bei 62 Prozent. Strafrechtlich relevante Verstöße reichten von illegaler Arbeitsaufnahme und Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zu Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zahlreiche Ordnungswidrigkeiten, wie Überschreitungen arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen, unzulässige Fahrzeuglängen, fehlende Kennzeichnung bei Nacht und technische Mängel, wurden ebenfalls festgestellt. In elf Fällen wurde die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt.
Am 16. und 17. September 2025 führten 25 Beamtinnen und Beamte der Autobahnpolizei Göttingen, der Polizeiinspektion Northeim, der Polizeiakademie, des Göttinger Zolls sowie des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) im Rahmen der ROADPOL Safety Days eine gemeinsame Großkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf dem Autobahnparkplatz "Wetterschacht" an der A 7 in Fahrtrichtung Kassel durch. Der Parkplatz war durch den Autobahnbetriebsdienst VIA Niedersachsen gesperrt und ausgeleuchtet worden. Während der siebenstündigen Kontrolle wurden 37 Fahrzeuge, überwiegend Sattelzüge mit Wechselbrücken, angehalten und überprüft. Der Fokus lag auf der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Transportgewerbe. Die Beanstandungsquote lag bei 62 Prozent. Strafrechtlich relevante Verstöße reichten von illegaler Arbeitsaufnahme und Fahren ohne Fahrerlaubnis bis zu Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zahlreiche Ordnungswidrigkeiten, wie Überschreitungen arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen, unzulässige Fahrzeuglängen, fehlende Kennzeichnung bei Nacht und technische Mängel, wurden ebenfalls festgestellt. In elf Fällen wurde die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt.
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