Am 18. September 2025 gegen 06:30 Uhr kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Augsburg einen Kleintransporter mit rumänischer Zulassung auf der BAB 8 an der Anschlussstelle Leipheim. Der Transporter war von Rumänien auf dem Weg nach Frankreich. Bei der Kontrolle wurde ein acht Wochen alter Hundewelpe entdeckt, der sich auf dem Schoß einer Passagierin befand. Die Besitzerin gab an, der Welpe sei vier Wochen alt, konnte jedoch keinen Heimtierausweis vorlegen. Ein Chip und eine Tollwutschutzimpfung fehlten ebenfalls. Ein hinzugezogener Veterinär des Landratsamtes Günzburg schätzte das Alter des Welpen auf acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an. Die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg wurde eingeschaltet und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung eingeleitet.
Am 18. September 2025 gegen 06:30 Uhr kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Augsburg einen Kleintransporter mit rumänischer Zulassung auf der BAB 8 an der Anschlussstelle Leipheim. Der Transporter war von Rumänien auf dem Weg nach Frankreich. Bei der Kontrolle wurde ein acht Wochen alter Hundewelpe entdeckt, der sich auf dem Schoß einer Passagierin befand. Die Besitzerin gab an, der Welpe sei vier Wochen alt, konnte jedoch keinen Heimtierausweis vorlegen. Ein Chip und eine Tollwutschutzimpfung fehlten ebenfalls. Ein hinzugezogener Veterinär des Landratsamtes Günzburg schätzte das Alter des Welpen auf acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an. Die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg wurde eingeschaltet und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung eingeleitet.
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