Am 11. September 2025 wurde ein 45-jähriger Mann beobachtet, wie er versuchte, den Kofferraum eines in Kehl abgestellten Streifenwagens der Bundespolizei zu öffnen. Eine daraufhin durchgeführte Kontrolle ergab einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der französische Staatsangehörige konnte die geforderte Geldstrafe nicht begleichen und muss nun eine 25-tägige Haftstrafe antreten. Die Gründe für sein Verhalten an dem Streifenwagen sind derzeit unklar.
Am 11. September 2025 wurde ein 45-jähriger Mann beobachtet, wie er versuchte, den Kofferraum eines in Kehl abgestellten Streifenwagens der Bundespolizei zu öffnen. Eine daraufhin durchgeführte Kontrolle ergab einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der französische Staatsangehörige konnte die geforderte Geldstrafe nicht begleichen und muss nun eine 25-tägige Haftstrafe antreten. Die Gründe für sein Verhalten an dem Streifenwagen sind derzeit unklar.
0 Infos
0 Geteilt
3 Ansichten
Info mitteilen
Teilen