Am 09. September 2025 erklärte der DV ZPD in der Debatte um eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte, dass die Bereitschaftspolizei im rechtlichen Rahmen arbeite und zusätzliche Kontrollen zu den bestehenden für 5% der niedersächsischen Polizeibeschäftigten nicht nötig seien. Die Kennzeichnungspflicht würde die Bereitschaftspolizei, deren oft junge Einsatzkräfte (Erstverwendung nach Studium) häufig in herausfordernden Situationen arbeiten, besonders betreffen und statt die Arbeit zu unterstützen und Vertrauen zu stärken, einen Generalverdacht auf unrechtmäßiges Handeln und Nichtidentifizierbarkeit bei Nachprüfungen schaffen. Vor einer Diskussion sollte eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden; es gebe keine Hinweise auf strukturelle Probleme bei der Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. Bestehende rechtliche und organisatorische Regelungen sicherten Nachvollziehbarkeit und Überprüfung von Maßnahmen. Die sichtbare taktische Rückenkennzeichnung ermögliche bereits die Identifizierung. Die Befürchtung, dass persönliche Kennzeichnung das Risiko von Nachstellungen, Drohungen oder Übergriffen gegen Polizistinnen und Polizisten und deren Familien erhöhe, sei ernstzunehmen; die Sicherheit derjenigen, die für die Sicherheit der Bürger sorgen, würde gefährdet. Eine Kennzeichnungspflicht würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen, der weder die Effizienz der Polizeiarbeit noch den Schutz der Bevölkerung erhöhe und dringend benötigte Ressourcen binde. Der DPolG-Landesvorsitzende Patrick Seegers sprach sich gegen die Kennzeichnungspflicht aus und setzte auf Vertrauen, Professionalität und bestehende Mechanismen zur Transparenz und Rechenschaft. Eine Beschäftigung der Koalition mit populistischer Klientel-Befriedigung sei nicht angebracht.
Am 09. September 2025 erklärte der DV ZPD in der Debatte um eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte, dass die Bereitschaftspolizei im rechtlichen Rahmen arbeite und zusätzliche Kontrollen zu den bestehenden für 5% der niedersächsischen Polizeibeschäftigten nicht nötig seien. Die Kennzeichnungspflicht würde die Bereitschaftspolizei, deren oft junge Einsatzkräfte (Erstverwendung nach Studium) häufig in herausfordernden Situationen arbeiten, besonders betreffen und statt die Arbeit zu unterstützen und Vertrauen zu stärken, einen Generalverdacht auf unrechtmäßiges Handeln und Nichtidentifizierbarkeit bei Nachprüfungen schaffen. Vor einer Diskussion sollte eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden; es gebe keine Hinweise auf strukturelle Probleme bei der Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. Bestehende rechtliche und organisatorische Regelungen sicherten Nachvollziehbarkeit und Überprüfung von Maßnahmen. Die sichtbare taktische Rückenkennzeichnung ermögliche bereits die Identifizierung. Die Befürchtung, dass persönliche Kennzeichnung das Risiko von Nachstellungen, Drohungen oder Übergriffen gegen Polizistinnen und Polizisten und deren Familien erhöhe, sei ernstzunehmen; die Sicherheit derjenigen, die für die Sicherheit der Bürger sorgen, würde gefährdet. Eine Kennzeichnungspflicht würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen, der weder die Effizienz der Polizeiarbeit noch den Schutz der Bevölkerung erhöhe und dringend benötigte Ressourcen binde. Der DPolG-Landesvorsitzende Patrick Seegers sprach sich gegen die Kennzeichnungspflicht aus und setzte auf Vertrauen, Professionalität und bestehende Mechanismen zur Transparenz und Rechenschaft. Eine Beschäftigung der Koalition mit populistischer Klientel-Befriedigung sei nicht angebracht.
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