Am 06. September 2025 nahm eine 57-jährige Kanufahrerin an der Heidelberger Schlossbeleuchtung teil. Sie befand sich bereits vor dem Feuerwerk mit ihrem Kanu in der freizuhaltenden Fahrrinne und missachtete die Anweisungen der Wasserschutzpolizei, sich zu entfernen. Nach dem Feuerwerk setzte sie trotz Lautsprecherdurchsage und bestehender Schifffahrtssperre ihre Fahrt fort. Bei einer anschließenden Kontrolle zeigte sie sich uneinsichtig, reagierte auf die fehlende Nachtbezeichnung ihres Kanus und das Fehlen von Rettungswesten bei den drei Insassen mit der Aussage "wir können schwimmen". Kurz darauf kenterte das Kanu oberhalb der Alten Brücke, woraufhin alle drei Insassen von DLRG und Berufsfeuerwehr gerettet werden mussten. Gegen die Bootsführerin wird wegen Missachtung von Anweisungen der Polizei und Verstoßes gegen die Schifffahrtssperre ermittelt. Die Wasserschutzpolizei appelliert, an Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen nur mit sicher beherrschbaren Fahrzeugen teilzunehmen, eine korrekte Nachtbezeichnung zu führen und den Anweisungen der Polizei zum Schutz aller Wasserfahrzeuge zu folgen.
Am 06. September 2025 nahm eine 57-jährige Kanufahrerin an der Heidelberger Schlossbeleuchtung teil. Sie befand sich bereits vor dem Feuerwerk mit ihrem Kanu in der freizuhaltenden Fahrrinne und missachtete die Anweisungen der Wasserschutzpolizei, sich zu entfernen. Nach dem Feuerwerk setzte sie trotz Lautsprecherdurchsage und bestehender Schifffahrtssperre ihre Fahrt fort. Bei einer anschließenden Kontrolle zeigte sie sich uneinsichtig, reagierte auf die fehlende Nachtbezeichnung ihres Kanus und das Fehlen von Rettungswesten bei den drei Insassen mit der Aussage "wir können schwimmen". Kurz darauf kenterte das Kanu oberhalb der Alten Brücke, woraufhin alle drei Insassen von DLRG und Berufsfeuerwehr gerettet werden mussten. Gegen die Bootsführerin wird wegen Missachtung von Anweisungen der Polizei und Verstoßes gegen die Schifffahrtssperre ermittelt. Die Wasserschutzpolizei appelliert, an Veranstaltungen mit hohem Verkehrsaufkommen nur mit sicher beherrschbaren Fahrzeugen teilzunehmen, eine korrekte Nachtbezeichnung zu führen und den Anweisungen der Polizei zum Schutz aller Wasserfahrzeuge zu folgen.
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