In Berlin wurden am Vortag des Jahreswechsels Angriffe auf Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden verzeichnet. Die Berliner Strafjustiz wird auf das strafbare Verhalten angemessen reagieren. Das sogenannte „Neuköllner Modell“, ein vereinfachtes Jugendverfahren, wird seit dem 01. Juni 2010 stadtweit angewendet und trägt dazu bei, dass in Jugendstrafverfahren die Strafe zügig vollzogen wird. Zwischen Anzeigenerstattung und Urteil vergehen in diesen Verfahren in der Regel vier bis acht Wochen. In den Jahren 2018 bis 2022 wurden 7.384 solcher Verfahren durchgeführt. Das vereinfachte Jugendverfahren eignet sich nur für Jugendliche, die wegen einfach gelagerter Delikte der einfachen bis mittleren Kriminalität beschuldigt werden. Umfangreichere Ermittlungen erfordern eine andere Verfahrensweise, um die Rechte der Beschuldigten zu gewährleisten. Dies beinhaltet unter anderem die Beauftragung von Strafverteidiger:innen und die Gewährung von Akteneinsichts- und Anhörungsrechten. Die Silvestervorfälle stellen kein neues oder spezifisch berlintypisches Phänomen dar. Die damit verbundenen Problematiken sind vielschichtig und werfen insbesondere soziale und bildungspolitische Fragen auf. Das „Neuköllner Modell“ fördert die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten mit anderen Einrichtungen, insbesondere mit Institutionen, die sich für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Die ersten Verfahren gingen bei der Staatsanwaltschaft ein und werden in einer Schwerpunktabteilung bearbeitet. Neben der Strafverfolgung muss die ressortübergreifende präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verstärkt werden. Eine effektive Gewaltprävention berücksichtigt die soziale Lage von Familien, Bildungs- und Ausbildungsfragen sowie gezielte Jugend-, Sozial- und Antidiskriminierungsarbeit. Sobald die ersten Anklagen bei den Strafgerichten eingehen, werden die Richterinnen und Richter die Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben gründlich und mit dem nötigen Augenmaß bearbeiten. Die Strafjustiz reagiert angemessen auf strafbares Verhalten. Diese Reaktion ist jedoch kein Allheilmittel zur Verhinderung neuer Straftaten. Eine rechtsstaatliche Strafverfolgung erfordert eine Verfahrensführung, die sowohl schnell als auch sorgfältig ist, um zu fairen und durchdachten Einzelfallentscheidungen zu führen. Die Forderung nach ausschließlich schneller und konsequenter Strafverfolgung verkürzt diese Anforderungen in nicht zu vernachlässigender Weise.
In Berlin wurden am Vortag des Jahreswechsels Angriffe auf Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden verzeichnet. Die Berliner Strafjustiz wird auf das strafbare Verhalten angemessen reagieren. Das sogenannte „Neuköllner Modell“, ein vereinfachtes Jugendverfahren, wird seit dem 01. Juni 2010 stadtweit angewendet und trägt dazu bei, dass in Jugendstrafverfahren die Strafe zügig vollzogen wird. Zwischen Anzeigenerstattung und Urteil vergehen in diesen Verfahren in der Regel vier bis acht Wochen. In den Jahren 2018 bis 2022 wurden 7.384 solcher Verfahren durchgeführt. Das vereinfachte Jugendverfahren eignet sich nur für Jugendliche, die wegen einfach gelagerter Delikte der einfachen bis mittleren Kriminalität beschuldigt werden. Umfangreichere Ermittlungen erfordern eine andere Verfahrensweise, um die Rechte der Beschuldigten zu gewährleisten. Dies beinhaltet unter anderem die Beauftragung von Strafverteidiger:innen und die Gewährung von Akteneinsichts- und Anhörungsrechten. Die Silvestervorfälle stellen kein neues oder spezifisch berlintypisches Phänomen dar. Die damit verbundenen Problematiken sind vielschichtig und werfen insbesondere soziale und bildungspolitische Fragen auf. Das „Neuköllner Modell“ fördert die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten mit anderen Einrichtungen, insbesondere mit Institutionen, die sich für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Die ersten Verfahren gingen bei der Staatsanwaltschaft ein und werden in einer Schwerpunktabteilung bearbeitet. Neben der Strafverfolgung muss die ressortübergreifende präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verstärkt werden. Eine effektive Gewaltprävention berücksichtigt die soziale Lage von Familien, Bildungs- und Ausbildungsfragen sowie gezielte Jugend-, Sozial- und Antidiskriminierungsarbeit. Sobald die ersten Anklagen bei den Strafgerichten eingehen, werden die Richterinnen und Richter die Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben gründlich und mit dem nötigen Augenmaß bearbeiten. Die Strafjustiz reagiert angemessen auf strafbares Verhalten. Diese Reaktion ist jedoch kein Allheilmittel zur Verhinderung neuer Straftaten. Eine rechtsstaatliche Strafverfolgung erfordert eine Verfahrensführung, die sowohl schnell als auch sorgfältig ist, um zu fairen und durchdachten Einzelfallentscheidungen zu führen. Die Forderung nach ausschließlich schneller und konsequenter Strafverfolgung verkürzt diese Anforderungen in nicht zu vernachlässigender Weise.
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