In Berlin wurde am 10. November 1974 der Präsident des Kammergerichts, Günter von Drenkmann, ermordet. Mitglieder der „Bewegung 2. Juni“ töteten ihn einen Tag nach seinem 64. Geburtstag in seiner Privatwohnung im Stadtteil Westend. Die Täter verschafften sich als Blumenboten Zutritt. Bei dem versuchten Entführungsversuch wurde von Drenkmann erschossen und erlag seinen Verletzungen. In einem Bekennerschreiben rechtfertigte die „Bewegung 2. Juni“ die Tat mit den „unmenschlichen Haftbedingungen in den Gefängnissen der BRD und Westberlins“, wobei von Drenkmann keine Verantwortung für diese Verhältnisse trug. Er galt als liberaler Jurist, der sich den Nationalsozialisten widersetzt hatte und erst nach dem Zweiten Weltkrieg in die Berliner Justiz eingetreten war. Am 21. November 1974 fand ein Staatsakt vor dem Rathaus Schöneberg statt. Der damalige Bundespräsident Walter Scheel rief in seiner Rede die Bevölkerung zum Zusammenhalt für den Rechtsstaat auf. Die Tat blieb ungesühnt, da den angeklagten Mitgliedern der „Bewegung 2. Juni“ keine individuellen Tatbeiträge nachgewiesen werden konnten. Das Kammergericht wird am Montag, den 11. November 2024, intern an von Drenkmann gedenken.
In Berlin wurde am 10. November 1974 der Präsident des Kammergerichts, Günter von Drenkmann, ermordet. Mitglieder der „Bewegung 2. Juni“ töteten ihn einen Tag nach seinem 64. Geburtstag in seiner Privatwohnung im Stadtteil Westend. Die Täter verschafften sich als Blumenboten Zutritt. Bei dem versuchten Entführungsversuch wurde von Drenkmann erschossen und erlag seinen Verletzungen. In einem Bekennerschreiben rechtfertigte die „Bewegung 2. Juni“ die Tat mit den „unmenschlichen Haftbedingungen in den Gefängnissen der BRD und Westberlins“, wobei von Drenkmann keine Verantwortung für diese Verhältnisse trug. Er galt als liberaler Jurist, der sich den Nationalsozialisten widersetzt hatte und erst nach dem Zweiten Weltkrieg in die Berliner Justiz eingetreten war. Am 21. November 1974 fand ein Staatsakt vor dem Rathaus Schöneberg statt. Der damalige Bundespräsident Walter Scheel rief in seiner Rede die Bevölkerung zum Zusammenhalt für den Rechtsstaat auf. Die Tat blieb ungesühnt, da den angeklagten Mitgliedern der „Bewegung 2. Juni“ keine individuellen Tatbeiträge nachgewiesen werden konnten. Das Kammergericht wird am Montag, den 11. November 2024, intern an von Drenkmann gedenken.
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