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In Berlin wird ab dem 25. Februar 2025 vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts – Staatsschutzsenat – gegen vier Männer verhandelt. Ihnen wird Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (Hamas) vorgeworfen. Die Angeklagten sind Abdelhamid Al A. (46 Jahre, geboren im Libanon), Mohamed B. (34 Jahre, ägyptischer Staatsangehöriger), Ibrahim El-R. (41 Jahre, geboren im Libanon) und Nazih R. (57 Jahre, niederländischer Staatsangehöriger). Ihnen wird vorgeworfen, bis zu ihrer Inhaftierung im Dezember 2023 in Europa als Auslandsoperateure der Hamas tätig gewesen zu sein. Die Anklagebehörde beschreibt die Hamas als sunnitische Organisation mit militant-extremistischer Ausrichtung, hervorgegangen aus der Muslimbruderschaft. Ihr erklärtes Ziel sei die Vernichtung des Staates Israel und die Errichtung eines islamischen Gottesstaates nach Scharia-Recht auf dem Gebiet des ehemaligen britischen Mandatsgebietes Palästina. Die Hamas wird unter anderem für den Terroranschlag auf Israel am 07. Oktober 2023 verantwortlich gemacht, bei dem 1200 Menschen getötet und über 250 Personen als Geiseln genommen und verschleppt wurden. Die Hamas unterhalte auch in Europa operative Strukturen. Ihr militärischer Flügel, die Qassam-Brigaden, habe in verschiedenen europäischen Staaten Waffendepots angelegt. Die Auslandsoperateure, die von Führungskräften der Qassam-Brigaden kontrolliert würden, seien für die Einrichtung, den Erhalt und die Auflösung dieser unterirdischen Verstecke zuständig gewesen. So soll der Angeklagte Ibrahim El-R., zuletzt wohnhaft in Berlin, im Mai 2019 Schusswaffen und Munition in Bulgarien vergraben haben. Wenige Monate später soll er ein Depot in Dänemark ausgeräumt und mindestens eine Pistole nach Deutschland gebracht haben. Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am 07. Oktober 2023 sollen alle vier Angeklagten von ihren Hamas-Kontaktleuten angewiesen worden sein, deponierte Waffen bereitzustellen, um gegebenenfalls auch Anschläge auf europäischem Boden durchzuführen. Im August 2023 soll El-R. auf Anweisung der Organisation das von ihm angelegte Depot in Bulgarien kontrolliert und dessen Zustand dokumentiert haben. Zwischen Juni und Dezember 2023 sollen alle vier Angeklagten – in wechselnder Besetzung und teilweise mit weiteren, gesondert verfolgten Personen – nach einem unterirdischen Waffenlager in Polen gesucht haben. Das Versteck wurde trotz technischer Hilfsmittel nicht gefunden. Die Festnahme der Angeklagten am 14. Dezember 2023 beendete die Suche. Die Hauptverhandlung findet ab dem 25. Februar 2025 in der Regel dienstags und mittwochs in Saal A 142 im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, Turmstraße 91, 10559 Berlin, statt. Die genauen Termine werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Für Pressevertreter gelten folgende Akkreditierungsbedingungen: Aufgrund der begrenzten Platzkapazität im Gerichtssaal werden nur akkreditierte Journalisten mit einer Pressekarte der Pressestelle der Berliner Strafgerichte zugelassen; es stehen 22 Plätze zur Verfügung. Pressekarten können bis zum 14. Februar 2025 per E-Mail an Pressestelle.Strafgerichte@kg.berlin.de beantragt werden. Dem Antrag ist ein Bild des Presseausweises oder ein Nachweis der journalistischen Tätigkeit beizufügen. Rundfunk- und Fernsehmitarbeiter müssen angeben, ob sie öffentlich-rechtlich oder privat organisiert sind und wo sich ihr Sitz befindet. Fotografen müssen angeben, ob sie freiberuflich tätig sind oder einer Agentur angehören. Alle Vertreter ton- und bildgebender Medien müssen erklären, ob sie im Falle einer Auslosung die Poolführerschaft übernehmen würden. Andernfalls kann der Antrag nicht berücksichtigt werden. Bei mehr Bewerbern als Plätzen entscheidet das Los. Pro Zeitung/Zeitschrift/Sender/Agentur wird nur ein Journalist zugelassen, es können aber mehrere Personen auf einer Karte benannt werden. Medienvertreter, die keine Akkreditierung erhalten, werden nach Ende der Anmeldefrist benachrichtigt. Das Auslosungsverfahren findet unter Berücksichtigung folgender Gruppen statt: deutsche Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland (2 Plätze), internationale Nachrichtenagenturen (2 Plätze), (überregionale) deutsche Printmedien (4 Plätze), ARD (1 Platz), ZDF (1 Platz), deutsche private Rundfunksender (2 Plätze), israelische Medien (2 Plätze), niederländische Medien (2 Plätze), deutsche oder internationale Medien und freie Journalisten (6 Plätze plus eventuell nicht besetzte Plätze aus anderen Gruppen). Die Auslosung erfolgt nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens durch die Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte im Beisein einer ihrer Vertreterinnen. Die zugelosten Bewerber werden per E-Mail benachrichtigt und erhalten eine namentliche Pressekarte. Diese kann ab dem 24. Februar 2025 in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte (Zimmer A 425, Kriminalgericht, Turmstraße 91, 10559 Berlin) abgeholt werden. Nicht abgeholte Karten verfallen am zweiten Verhandlungstag. Bei Verlust wird kein Ersatz ausgestellt. Freie Plätze können an andere Medienvertreter vergeben werden. Auch für die tageweise Teilnahme ist eine Anmeldung per E-Mail an Pressestelle.Strafgerichte@kg.berlin.de erforderlich. Die Pressestelle informiert bis 8:55 Uhr am jeweiligen Verhandlungstag über die Zulassung. Am ersten Verhandlungstag dürfen 30 Minuten vor Beginn 30 Minuten vor Beginn je ein Team einer öffentlich-rechtlichen und eines privaten Fernsehsenders mit Sitz im Inland sowie ein Team eines Fernsehsenders mit Sitz im Ausland (je ein Kameramann und bis zu zwei Begleiter) und drei Fotografen (jeweils einer von einer Presseagentur, einer Presse-Bildagentur und ein freier Fotograf) filmen, fotografieren und Tonaufnahmen machen. Zusätzlich sind je ein Hörfunkmitarbeiter eines öffentlich-rechtlichen und privaten Senders mit Sitz im Inland und eines Senders mit Sitz im Ausland zugelassen. An Folgeterminen sind Foto-, Film-, Ton- und Hörfunkaufnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vorsitzenden und nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an Pressestelle.Strafgerichte@kg.berlin.de gestattet. Die hierfür notwendige Bescheinigung kann ab dem 24. Februar 2025 in der Pressestelle abgeholt werden. Bei zu vielen Anmeldungen muss ein Pool gebildet werden, wobei bis zum 17. Februar 2025 ein Poolführer benannt werden muss. Die Poolführer verpflichten sich, das Material den anderen Teilnehmern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ohne Einigung sind keine Aufnahmen erlaubt. Poolteammitglieder, die als Prozessbeobachter teilnehmen wollen, müssen sich zusätzlich akkreditieren. Freie Plätze an Verhandlungstagen können an andere Teams vergeben werden. Außerhalb des Sicherheitsbereiches dürfen Aufnahmen nur mit den Auflagen der Vorsitzenden erfolgen. Die Hausordnung des Gerichts gilt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten sind Aufnahmen während der Pausen und nach Sitzungsschluss nicht gestattet. Nahaufnahmen von Verfahrensbeteiligten sind nur mit deren Einverständnis erlaubt; das Gericht darf nur in der Totalen aufgenommen werden. Aufnahmen von Gerichtspersonen außerhalb des Sitzungssaals sind verboten. Stative, Tonangeln und Leitern sind aus Sicherheitsgründen verboten. Interviews im Sitzungssaal sind nicht gestattet. Die Übergabe von Gegenständen an Personen im Zuschauerraum ist verboten. Zugelassene Personen betreten den Saal über den Eingang für Zuhörer/Presse (Zimmer A 128 B) und müssen sich mit Pressekarte und amtlichem Ausweis legitimieren. Eine Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände erfolgt durch Abtasten und Durchsuchung von Taschen. Die Mitnahme von Hilfsmitteln journalistischer Art in den Sitzungssaal und Sicherheitsbereich ist verboten. Alle Pressevertreter haben den Anweisungen der Mitarbeiter der Pressestelle und der Wachtmeister Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung wird die Akkreditierung bzw. die Zugehörigkeit zum Poolteam verloren.
In Berlin wird ab dem 25. Februar 2025 vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts – Staatsschutzsenat – gegen vier Männer verhandelt. Ihnen wird Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (Hamas) vorgeworfen. Die Angeklagten sind Abdelhamid Al A. (46 Jahre, geboren im Libanon), Mohamed B. (34 Jahre, ägyptischer Staatsangehöriger), Ibrahim El-R. (41 Jahre, geboren im Libanon) und Nazih R. (57 Jahre, niederländischer Staatsangehöriger). Ihnen wird vorgeworfen, bis zu ihrer Inhaftierung im Dezember 2023 in Europa als Auslandsoperateure der Hamas tätig gewesen zu sein. Die Anklagebehörde beschreibt die Hamas als sunnitische Organisation mit militant-extremistischer Ausrichtung, hervorgegangen aus der Muslimbruderschaft. Ihr erklärtes Ziel sei die Vernichtung des Staates Israel und die Errichtung eines islamischen Gottesstaates nach Scharia-Recht auf dem Gebiet des ehemaligen britischen Mandatsgebietes Palästina. Die Hamas wird unter anderem für den Terroranschlag auf Israel am 07. Oktober 2023 verantwortlich gemacht, bei dem 1200 Menschen getötet und über 250 Personen als Geiseln genommen und verschleppt wurden. Die Hamas unterhalte auch in Europa operative Strukturen. Ihr militärischer Flügel, die Qassam-Brigaden, habe in verschiedenen europäischen Staaten Waffendepots angelegt. Die Auslandsoperateure, die von Führungskräften der Qassam-Brigaden kontrolliert würden, seien für die Einrichtung, den Erhalt und die Auflösung dieser unterirdischen Verstecke zuständig gewesen. So soll der Angeklagte Ibrahim El-R., zuletzt wohnhaft in Berlin, im Mai 2019 Schusswaffen und Munition in Bulgarien vergraben haben. Wenige Monate später soll er ein Depot in Dänemark ausgeräumt und mindestens eine Pistole nach Deutschland gebracht haben. Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am 07. Oktober 2023 sollen alle vier Angeklagten von ihren Hamas-Kontaktleuten angewiesen worden sein, deponierte Waffen bereitzustellen, um gegebenenfalls auch Anschläge auf europäischem Boden durchzuführen. Im August 2023 soll El-R. auf Anweisung der Organisation das von ihm angelegte Depot in Bulgarien kontrolliert und dessen Zustand dokumentiert haben. Zwischen Juni und Dezember 2023 sollen alle vier Angeklagten – in wechselnder Besetzung und teilweise mit weiteren, gesondert verfolgten Personen – nach einem unterirdischen Waffenlager in Polen gesucht haben. Das Versteck wurde trotz technischer Hilfsmittel nicht gefunden. Die Festnahme der Angeklagten am 14. Dezember 2023 beendete die Suche. Die Hauptverhandlung findet ab dem 25. Februar 2025 in der Regel dienstags und mittwochs in Saal A 142 im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, Turmstraße 91, 10559 Berlin, statt. Die genauen Termine werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Für Pressevertreter gelten folgende Akkreditierungsbedingungen: Aufgrund der begrenzten Platzkapazität im Gerichtssaal werden nur akkreditierte Journalisten mit einer Pressekarte der Pressestelle der Berliner Strafgerichte zugelassen; es stehen 22 Plätze zur Verfügung. Pressekarten können bis zum 14. Februar 2025 per E-Mail an Pressestelle.Strafgerichte@kg.berlin.de beantragt werden. Dem Antrag ist ein Bild des Presseausweises oder ein Nachweis der journalistischen Tätigkeit beizufügen. Rundfunk- und Fernsehmitarbeiter müssen angeben, ob sie öffentlich-rechtlich oder privat organisiert sind und wo sich ihr Sitz befindet. Fotografen müssen angeben, ob sie freiberuflich tätig sind oder einer Agentur angehören. Alle Vertreter ton- und bildgebender Medien müssen erklären, ob sie im Falle einer Auslosung die Poolführerschaft übernehmen würden. Andernfalls kann der Antrag nicht berücksichtigt werden. Bei mehr Bewerbern als Plätzen entscheidet das Los. Pro Zeitung/Zeitschrift/Sender/Agentur wird nur ein Journalist zugelassen, es können aber mehrere Personen auf einer Karte benannt werden. Medienvertreter, die keine Akkreditierung erhalten, werden nach Ende der Anmeldefrist benachrichtigt. Das Auslosungsverfahren findet unter Berücksichtigung folgender Gruppen statt: deutsche Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland (2 Plätze), internationale Nachrichtenagenturen (2 Plätze), (überregionale) deutsche Printmedien (4 Plätze), ARD (1 Platz), ZDF (1 Platz), deutsche private Rundfunksender (2 Plätze), israelische Medien (2 Plätze), niederländische Medien (2 Plätze), deutsche oder internationale Medien und freie Journalisten (6 Plätze plus eventuell nicht besetzte Plätze aus anderen Gruppen). Die Auslosung erfolgt nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens durch die Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte im Beisein einer ihrer Vertreterinnen. Die zugelosten Bewerber werden per E-Mail benachrichtigt und erhalten eine namentliche Pressekarte. Diese kann ab dem 24. Februar 2025 in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte (Zimmer A 425, Kriminalgericht, Turmstraße 91, 10559 Berlin) abgeholt werden. Nicht abgeholte Karten verfallen am zweiten Verhandlungstag. Bei Verlust wird kein Ersatz ausgestellt. Freie Plätze können an andere Medienvertreter vergeben werden. Auch für die tageweise Teilnahme ist eine Anmeldung per E-Mail an Pressestelle.Strafgerichte@kg.berlin.de erforderlich. Die Pressestelle informiert bis 8:55 Uhr am jeweiligen Verhandlungstag über die Zulassung. Am ersten Verhandlungstag dürfen 30 Minuten vor Beginn 30 Minuten vor Beginn je ein Team einer öffentlich-rechtlichen und eines privaten Fernsehsenders mit Sitz im Inland sowie ein Team eines Fernsehsenders mit Sitz im Ausland (je ein Kameramann und bis zu zwei Begleiter) und drei Fotografen (jeweils einer von einer Presseagentur, einer Presse-Bildagentur und ein freier Fotograf) filmen, fotografieren und Tonaufnahmen machen. Zusätzlich sind je ein Hörfunkmitarbeiter eines öffentlich-rechtlichen und privaten Senders mit Sitz im Inland und eines Senders mit Sitz im Ausland zugelassen. An Folgeterminen sind Foto-, Film-, Ton- und Hörfunkaufnahmen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vorsitzenden und nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an Pressestelle.Strafgerichte@kg.berlin.de gestattet. Die hierfür notwendige Bescheinigung kann ab dem 24. Februar 2025 in der Pressestelle abgeholt werden. Bei zu vielen Anmeldungen muss ein Pool gebildet werden, wobei bis zum 17. Februar 2025 ein Poolführer benannt werden muss. Die Poolführer verpflichten sich, das Material den anderen Teilnehmern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ohne Einigung sind keine Aufnahmen erlaubt. Poolteammitglieder, die als Prozessbeobachter teilnehmen wollen, müssen sich zusätzlich akkreditieren. Freie Plätze an Verhandlungstagen können an andere Teams vergeben werden. Außerhalb des Sicherheitsbereiches dürfen Aufnahmen nur mit den Auflagen der Vorsitzenden erfolgen. Die Hausordnung des Gerichts gilt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten sind Aufnahmen während der Pausen und nach Sitzungsschluss nicht gestattet. Nahaufnahmen von Verfahrensbeteiligten sind nur mit deren Einverständnis erlaubt; das Gericht darf nur in der Totalen aufgenommen werden. Aufnahmen von Gerichtspersonen außerhalb des Sitzungssaals sind verboten. Stative, Tonangeln und Leitern sind aus Sicherheitsgründen verboten. Interviews im Sitzungssaal sind nicht gestattet. Die Übergabe von Gegenständen an Personen im Zuschauerraum ist verboten. Zugelassene Personen betreten den Saal über den Eingang für Zuhörer/Presse (Zimmer A 128 B) und müssen sich mit Pressekarte und amtlichem Ausweis legitimieren. Eine Kontrolle auf Waffen und gefährliche Gegenstände erfolgt durch Abtasten und Durchsuchung von Taschen. Die Mitnahme von Hilfsmitteln journalistischer Art in den Sitzungssaal und Sicherheitsbereich ist verboten. Alle Pressevertreter haben den Anweisungen der Mitarbeiter der Pressestelle und der Wachtmeister Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung wird die Akkreditierung bzw. die Zugehörigkeit zum Poolteam verloren.
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