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Erledigt
In Berlin wurde am Landgericht II eine Räumungsklage gegen den Bundesverband der Alternative für Deutschland (AfD) bezüglich deren Bundesgeschäftsstelle eingereicht. Die Klägerin, laut Klage die Vermieterin und Eigentümerin des Gebäudes, begründet die fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung der Mietverträge mit einer Wahlparty im Innenhof am 23.02.2025 im Rahmen der Bundestagswahl. Dabei wurde die Fassade des Gebäudes, laut Klägerin, unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Zusätzlich sei der Zugang zum Gebäude für mehrere Stunden durch die Polizei gesperrt gewesen, wodurch andere Mieter keinen Zugang hatten. Die Beklagte habe weder die Hofflächen noch die Außenfassade gemietet, noch habe sie eine entsprechende Erlaubnis der Vermieterin eingeholt. Die Klage wurde der Beklagten im schriftlichen Verfahren zugestellt; eine Klageerwiderung liegt bislang nicht vor. Aktenzeichen: 3 O 151/25
In Berlin wurde am Landgericht II eine Räumungsklage gegen den Bundesverband der Alternative für Deutschland (AfD) bezüglich deren Bundesgeschäftsstelle eingereicht. Die Klägerin, laut Klage die Vermieterin und Eigentümerin des Gebäudes, begründet die fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung der Mietverträge mit einer Wahlparty im Innenhof am 23.02.2025 im Rahmen der Bundestagswahl. Dabei wurde die Fassade des Gebäudes, laut Klägerin, unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Zusätzlich sei der Zugang zum Gebäude für mehrere Stunden durch die Polizei gesperrt gewesen, wodurch andere Mieter keinen Zugang hatten. Die Beklagte habe weder die Hofflächen noch die Außenfassade gemietet, noch habe sie eine entsprechende Erlaubnis der Vermieterin eingeholt. Die Klage wurde der Beklagten im schriftlichen Verfahren zugestellt; eine Klageerwiderung liegt bislang nicht vor. Aktenzeichen: 3 O 151/25
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