In Ratzeburg beginnt am 10. September 2025 wieder die Schulzeit. Die Polizei weist auf die erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr rund um Schulen hin, da Kinder Geschwindigkeiten und Entfernungen oft schlecht einschätzen und im Verkehr weniger gut wahrgenommen werden. Eltern werden gebeten, ihre Kinder nur im absolut notwendigen Fall mit dem Auto zur Schule zu bringen, da dies das Verkehrsaufkommen und damit das Unfallrisiko erhöht und die Entwicklung der Selbständigkeit der Kinder behindert. Sollte eine Autofahrt dennoch nötig sein, wird empfohlen, das Kind an einer geeigneten Stelle aussteigen zu lassen, ggf. eine Hol- und Bringzone zu nutzen und das Kind immer an der Gehwegseite aussteigen zu lassen. Kindersitze sind bis zum 12. Lebensjahr bzw. 150 cm Körpergröße Pflicht und müssen alters-, größen- und gewichtsgerecht sein. Auch auf kurzen Strecken ist Anschnallen Pflicht.



Für den Schulweg zu Fuß rät die Polizei, den Weg vorher mit dem Kind abzugehen, Gefahrenstellen zu besprechen und den sichersten Weg zu wählen. Ampeln, Zebrastreifen und Mittelinseln sollten genutzt werden. Die Sicht des Kindes auf die Straße sollte frei sein. Rechtzeitiges Losgehen mindert die Eile und damit die Unfallgefahr.



Der Schulweg mit dem Fahrrad sollte erst nach einer Radfahrausbildung oder in Begleitung eines Erwachsenen erfolgen. Das Fahrrad muss regelmäßig auf Verkehrssicherheit geprüft werden (Licht, Bremsen, Reflektoren), und der Helm sollte immer getragen werden. An der Schule sollte das Fahrrad gut gesichert werden.



Bei Nutzung des Schulbusses sollte der Weg zur Haltestelle mit dem Kind eingeübt werden. Kinder sollten genügend Abstand zum Bordstein halten und sich erst zum Bus bewegen, wenn dieser steht.



Unabhängig vom gewählten Weg zur Schule empfiehlt die Polizei helle, gut sichtbare Kleidung mit Warnwesten oder Reflektoren, um die Sichtbarkeit der Kinder im Straßenverkehr zu erhöhen.
In Ratzeburg beginnt am 10. September 2025 wieder die Schulzeit. Die Polizei weist auf die erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr rund um Schulen hin, da Kinder Geschwindigkeiten und Entfernungen oft schlecht einschätzen und im Verkehr weniger gut wahrgenommen werden. Eltern werden gebeten, ihre Kinder nur im absolut notwendigen Fall mit dem Auto zur Schule zu bringen, da dies das Verkehrsaufkommen und damit das Unfallrisiko erhöht und die Entwicklung der Selbständigkeit der Kinder behindert. Sollte eine Autofahrt dennoch nötig sein, wird empfohlen, das Kind an einer geeigneten Stelle aussteigen zu lassen, ggf. eine Hol- und Bringzone zu nutzen und das Kind immer an der Gehwegseite aussteigen zu lassen. Kindersitze sind bis zum 12. Lebensjahr bzw. 150 cm Körpergröße Pflicht und müssen alters-, größen- und gewichtsgerecht sein. Auch auf kurzen Strecken ist Anschnallen Pflicht.

Für den Schulweg zu Fuß rät die Polizei, den Weg vorher mit dem Kind abzugehen, Gefahrenstellen zu besprechen und den sichersten Weg zu wählen. Ampeln, Zebrastreifen und Mittelinseln sollten genutzt werden. Die Sicht des Kindes auf die Straße sollte frei sein. Rechtzeitiges Losgehen mindert die Eile und damit die Unfallgefahr.

Der Schulweg mit dem Fahrrad sollte erst nach einer Radfahrausbildung oder in Begleitung eines Erwachsenen erfolgen. Das Fahrrad muss regelmäßig auf Verkehrssicherheit geprüft werden (Licht, Bremsen, Reflektoren), und der Helm sollte immer getragen werden. An der Schule sollte das Fahrrad gut gesichert werden.

Bei Nutzung des Schulbusses sollte der Weg zur Haltestelle mit dem Kind eingeübt werden. Kinder sollten genügend Abstand zum Bordstein halten und sich erst zum Bus bewegen, wenn dieser steht.

Unabhängig vom gewählten Weg zur Schule empfiehlt die Polizei helle, gut sichtbare Kleidung mit Warnwesten oder Reflektoren, um die Sichtbarkeit der Kinder im Straßenverkehr zu erhöhen.
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