In Regensburg wurde am 4. September 2025 ein Bauunternehmer wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hinterzog zwischen 2017 und 2021 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1.006.288,03 Euro. Die Ermittlungen begannen aufgrund eines Hinweises des Regensburger Gewerbeamts über auffällig viele Gewerbeanmeldungen von EU-Ausländern mit Wohnsitz im gesamten Bundesgebiet, die alle unter der Adresse des Angeklagten eine Tätigkeit im Trockenbau anmeldeten und sich als Gesellschafter verschiedener Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ausgaben. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ergaben, dass es sich bei den gemeldeten Personen nicht um Selbstständige, sondern um Arbeitnehmer handelte, die der Angeklagte nicht bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab.
In Regensburg wurde am 4. September 2025 ein Bauunternehmer wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hinterzog zwischen 2017 und 2021 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1.006.288,03 Euro. Die Ermittlungen begannen aufgrund eines Hinweises des Regensburger Gewerbeamts über auffällig viele Gewerbeanmeldungen von EU-Ausländern mit Wohnsitz im gesamten Bundesgebiet, die alle unter der Adresse des Angeklagten eine Tätigkeit im Trockenbau anmeldeten und sich als Gesellschafter verschiedener Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ausgaben. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ergaben, dass es sich bei den gemeldeten Personen nicht um Selbstständige, sondern um Arbeitnehmer handelte, die der Angeklagte nicht bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab.
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