Am 26. August 2025 kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen 25-jährigen französischen Staatsangehörigen. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen stellte sich heraus, dass der Mann per Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Er konnte die Geldstrafe bezahlen und entging so einer 25-tägigen Haft.
Am 26. August 2025 kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen 25-jährigen französischen Staatsangehörigen. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen stellte sich heraus, dass der Mann per Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Er konnte die Geldstrafe bezahlen und entging so einer 25-tägigen Haft.
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