Am 26. August 2025, 15:32 Uhr, weist die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund zusammen mit dem Taktischen Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen" darauf hin, dass die Nutzung von Drohnen in der Kontrollzone des Flugplatzes Wittmundhafen genehmigungspflichtig ist. Die Kontrollzone erstreckt sich etwa 10 km x 20 km um den Flughafen und wird auf Drohnenaktivitäten überwacht. Ungenehmigte Drohnenflüge stellen einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar und sind strafbar. Eine Genehmigung kann bei der Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de) oder direkt beim Geschwader beantragt werden. Der Flugbetrieb des Geschwaders, welches seit Juli 2025 wieder in Wittmundhafen stationiert ist, hat nach dreijähriger Schließung des Flugplatzes aufgrund von Sanierungsarbeiten wieder begonnen.
Am 26. August 2025, 15:32 Uhr, weist die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund zusammen mit dem Taktischen Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen" darauf hin, dass die Nutzung von Drohnen in der Kontrollzone des Flugplatzes Wittmundhafen genehmigungspflichtig ist. Die Kontrollzone erstreckt sich etwa 10 km x 20 km um den Flughafen und wird auf Drohnenaktivitäten überwacht. Ungenehmigte Drohnenflüge stellen einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar und sind strafbar. Eine Genehmigung kann bei der Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de) oder direkt beim Geschwader beantragt werden. Der Flugbetrieb des Geschwaders, welches seit Juli 2025 wieder in Wittmundhafen stationiert ist, hat nach dreijähriger Schließung des Flugplatzes aufgrund von Sanierungsarbeiten wieder begonnen.
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