Am Samstag, den 23. August 2025, und am Sonntag, den 24. August 2025, führten Beamte der Polizeiinspektion Wittlich mehrere Verkehrskontrollen mit dem Ziel der Bekämpfung von Alkohol- und Drogenfahrten durch. Bei einem 42-jährigen Kleinkraftradfahrer stellten die Beamten Anzeichen für einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum fest. Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und geringe Mengen Betäubungsmittel bei sich führte. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die aufgefundenen Betäubungsmittel sichergestellt und dem Betroffenen eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel. Bei einem weiteren Fahrzeugführer, einem 24-Jährigen, wurden während einer Verkehrskontrolle ebenfalls Anzeichen für einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum festgestellt. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf eine Stoffgruppe. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun wegen Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten.
Am Samstag, den 23. August 2025, und am Sonntag, den 24. August 2025, führten Beamte der Polizeiinspektion Wittlich mehrere Verkehrskontrollen mit dem Ziel der Bekämpfung von Alkohol- und Drogenfahrten durch. Bei einem 42-jährigen Kleinkraftradfahrer stellten die Beamten Anzeichen für einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum fest. Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und geringe Mengen Betäubungsmittel bei sich führte. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die aufgefundenen Betäubungsmittel sichergestellt und dem Betroffenen eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel. Bei einem weiteren Fahrzeugführer, einem 24-Jährigen, wurden während einer Verkehrskontrolle ebenfalls Anzeichen für einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum festgestellt. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf eine Stoffgruppe. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Er muss sich nun wegen Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten.
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