Am Freitag, dem 22. August 2025, gegen 17:40 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Bochumer Hauptbahnhof einen 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Beamten fragten den jungen Mann nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Zögerlich verneinte er dies zunächst, gab dann aber an, lediglich eine Taschenlampe seines Onkels bei sich zu haben. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Bauchtasche fanden die Polizisten die erwähnte Taschenlampe. Eine genauere Untersuchung ergab jedoch, dass es sich um einen Elektroschocker handelte, der durch einen Regler sowohl als Taschenlampe als auch als Elektroschocker verwendet werden kann. Die Bundespolizisten beschlagnahmten den verbotenen Gegenstand und belehrten den 18-Jährigen. Dieser machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte er seinen Weg fortsetzen. Ihm droht nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Am Freitag, dem 22. August 2025, gegen 17:40 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Bochumer Hauptbahnhof einen 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Beamten fragten den jungen Mann nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Zögerlich verneinte er dies zunächst, gab dann aber an, lediglich eine Taschenlampe seines Onkels bei sich zu haben. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Bauchtasche fanden die Polizisten die erwähnte Taschenlampe. Eine genauere Untersuchung ergab jedoch, dass es sich um einen Elektroschocker handelte, der durch einen Regler sowohl als Taschenlampe als auch als Elektroschocker verwendet werden kann. Die Bundespolizisten beschlagnahmten den verbotenen Gegenstand und belehrten den 18-Jährigen. Dieser machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte er seinen Weg fortsetzen. Ihm droht nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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