Am 21. August 2025 nahm die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen einen 45-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Fahndungshinweises bei seiner Ankunft aus Athen, Griechenland. Die Ausländerbehörde Bielefeld hatte den Mann wegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots zur Fahndung ausgeschrieben. Zusätzlich lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn vor. Der Mann war wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt worden. Er bezahlte die geforderte Geldstrafe und die Verfahrenskosten in Höhe von 1.139,50 Euro und vermied so eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren gegen den 45-Jährigen ein, da er trotz des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Deutschland eingereist war. Der Syrer wurde am 22. August 2025 nach Athen abgeschoben. #Festnahme
Am 21. August 2025 nahm die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen einen 45-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Fahndungshinweises bei seiner Ankunft aus Athen, Griechenland. Die Ausländerbehörde Bielefeld hatte den Mann wegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots zur Fahndung ausgeschrieben. Zusätzlich lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn vor. Der Mann war wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt worden. Er bezahlte die geforderte Geldstrafe und die Verfahrenskosten in Höhe von 1.139,50 Euro und vermied so eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren gegen den 45-Jährigen ein, da er trotz des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Deutschland eingereist war. Der Syrer wurde am 22. August 2025 nach Athen abgeschoben. #Festnahme
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