Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
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