Am Donnerstagabend, dem 21. August 2025, gegen 20:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Mannheimer Hauptbahnhof einen 37-jährigen tunesischen Staatsangehörigen routinemäßig. Der Mann legte zwei italienische Identitätsdokumente vor, die offensichtliche Fälschungsmerkmale aufwiesen. Die Überprüfung durch die Beamten bestätigte den Verdacht der Fälschung. Sie nahmen den Mann daraufhin vorläufig fest und brachten ihn zur Wache am Hauptbahnhof. Mithilfe polizeilicher Fahndungshilfsmittel stellten die Beamten die wahre Identität des Mannes fest. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab drei offene Haftbefehle, unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Diebstahls. Der Mann hätte eine Haftstrafe durch die Zahlung einer Geldstrafe von 6220 Euro abwenden können, konnte diese Summe jedoch nicht aufbringen und wurde deshalb einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Den 37-Jährigen erwarten nun Strafanzeigen wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und Urkundenfälschung.
Am Donnerstagabend, dem 21. August 2025, gegen 20:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Mannheimer Hauptbahnhof einen 37-jährigen tunesischen Staatsangehörigen routinemäßig. Der Mann legte zwei italienische Identitätsdokumente vor, die offensichtliche Fälschungsmerkmale aufwiesen. Die Überprüfung durch die Beamten bestätigte den Verdacht der Fälschung. Sie nahmen den Mann daraufhin vorläufig fest und brachten ihn zur Wache am Hauptbahnhof. Mithilfe polizeilicher Fahndungshilfsmittel stellten die Beamten die wahre Identität des Mannes fest. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab drei offene Haftbefehle, unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Diebstahls. Der Mann hätte eine Haftstrafe durch die Zahlung einer Geldstrafe von 6220 Euro abwenden können, konnte diese Summe jedoch nicht aufbringen und wurde deshalb einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Den 37-Jährigen erwarten nun Strafanzeigen wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und Urkundenfälschung.
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