Am 16. Mai 2025 ereignete sich am Reinbeker Bahnhof in der Sophienstraße ein Angriff eines 26-jährigen afghanischen Staatsangehörigen auf ein 12-jähriges afghanisches Kind. Der 26-Jährige wurde nach dem Vorfall auf Anordnung eines Amtsarztes und Beschluss eines Amtsgerichts in einer Fachklinik untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Lübeck beantragte daraufhin eine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, da ein psychiatrischer Sachverständiger eine psychiatrische Erkrankung des Beschuldigten und eine Gefährdung der Allgemeinheit festgestellt hatte. Das Amtsgericht Lübeck lehnte den Erlass eines Unterbringungsbefehls ab, woraufhin die Fachklinik den Tatverdächtigen am Folgetag, dem 17. Mai 2025, entließ. Sein Aufenthaltsort war anschließend unbekannt. Nachdem auch das Landgericht Lübeck auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft den Erlass eines Unterbringungsbefehls abgelehnt hatte, entschied ein Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts auf die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft, dass es sich bei der Tat in Reinbek um einen versuchten Tötungsdelikt handeln könnte. Am 23. Juni 2025 ordnete das Oberlandesgericht gemäß § 126a StPO die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Nach eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte der 26-jährige Mann am 12. August 2025 in Brandenburg von der Bundespolizei festgenommen und in eine brandenburgische Fachklinik gebracht werden. Er wird demnächst nach Schleswig-Holstein überstellt, wo das Verfahren wegen des Verdachts der versuchten Tötung fortgesetzt wird. #Tötungsdelikt #Körperverletzung
Am 16. Mai 2025 ereignete sich am Reinbeker Bahnhof in der Sophienstraße ein Angriff eines 26-jährigen afghanischen Staatsangehörigen auf ein 12-jähriges afghanisches Kind. Der 26-Jährige wurde nach dem Vorfall auf Anordnung eines Amtsarztes und Beschluss eines Amtsgerichts in einer Fachklinik untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Lübeck beantragte daraufhin eine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, da ein psychiatrischer Sachverständiger eine psychiatrische Erkrankung des Beschuldigten und eine Gefährdung der Allgemeinheit festgestellt hatte. Das Amtsgericht Lübeck lehnte den Erlass eines Unterbringungsbefehls ab, woraufhin die Fachklinik den Tatverdächtigen am Folgetag, dem 17. Mai 2025, entließ. Sein Aufenthaltsort war anschließend unbekannt. Nachdem auch das Landgericht Lübeck auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft den Erlass eines Unterbringungsbefehls abgelehnt hatte, entschied ein Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts auf die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft, dass es sich bei der Tat in Reinbek um einen versuchten Tötungsdelikt handeln könnte. Am 23. Juni 2025 ordnete das Oberlandesgericht gemäß § 126a StPO die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Nach eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte der 26-jährige Mann am 12. August 2025 in Brandenburg von der Bundespolizei festgenommen und in eine brandenburgische Fachklinik gebracht werden. Er wird demnächst nach Schleswig-Holstein überstellt, wo das Verfahren wegen des Verdachts der versuchten Tötung fortgesetzt wird. #Tötungsdelikt #Körperverletzung
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