Am 20. August 2024 kontrollierten Bundespolizisten in den frühen Morgenstunden auf der A93 bei Kiefersfelden die Insassen eines Pkw. Der ukrainische Fahrer besaß einen gültigen Reisepass und Aufenthaltstitel. Zwei 23-jährige und ein 24-jähriger Beifahrer zeigten rumänische bzw. litauische Identitätskarten vor. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass eine rumänische Identitätskarte gefälscht und zur Fahndung ausgeschrieben war. Genauere Untersuchungen ergaben, dass auch die anderen Ausweise manipuliert waren. Nur die Dokumente des ukrainischen Fahrers waren echt. Eine anschließende Durchsuchung brachte zudem einen gefälschten rumänischen und einen gefälschten litauischen Führerschein zutage. Die vier Männer wurden zur Bundespolizeidienststelle Rosenheim gebracht. Dort stellte sich heraus, dass die drei Beifahrer kasachische Staatsangehörige sind, die sich bereits länger in Deutschland aufgehalten hatten. Sie wurden wegen Urkundenfälschung, des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Ein Richter am Amtsgericht Rosenheim ordnete die Zurückweisungshaft an. Die Bundespolizei brachte das Trio anschließend zur Abschiebung nach München in eine Hafteinrichtung. Von dort werden die Männer per Flugzeug nach Kasachstan zurückgewiesen. Der Fahrer durfte seine Reise fortsetzen, da er glaubhaft versicherte, von den kriminellen Handlungen nichts gewusst zu haben.
Am 20. August 2024 kontrollierten Bundespolizisten in den frühen Morgenstunden auf der A93 bei Kiefersfelden die Insassen eines Pkw. Der ukrainische Fahrer besaß einen gültigen Reisepass und Aufenthaltstitel. Zwei 23-jährige und ein 24-jähriger Beifahrer zeigten rumänische bzw. litauische Identitätskarten vor. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass eine rumänische Identitätskarte gefälscht und zur Fahndung ausgeschrieben war. Genauere Untersuchungen ergaben, dass auch die anderen Ausweise manipuliert waren. Nur die Dokumente des ukrainischen Fahrers waren echt. Eine anschließende Durchsuchung brachte zudem einen gefälschten rumänischen und einen gefälschten litauischen Führerschein zutage. Die vier Männer wurden zur Bundespolizeidienststelle Rosenheim gebracht. Dort stellte sich heraus, dass die drei Beifahrer kasachische Staatsangehörige sind, die sich bereits länger in Deutschland aufgehalten hatten. Sie wurden wegen Urkundenfälschung, des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Ein Richter am Amtsgericht Rosenheim ordnete die Zurückweisungshaft an. Die Bundespolizei brachte das Trio anschließend zur Abschiebung nach München in eine Hafteinrichtung. Von dort werden die Männer per Flugzeug nach Kasachstan zurückgewiesen. Der Fahrer durfte seine Reise fortsetzen, da er glaubhaft versicherte, von den kriminellen Handlungen nichts gewusst zu haben.
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