Polizeibeamte haben am Mittwoch (20.08.2025) auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen 57 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen, der im dringenden Verdacht steht, auf seine Partnerin kochendes Wasser gegossen zu haben. Das Paar soll am 18.08.2025 in der gemeinsamen Wohnung in einen Streit geraten sein, in dessen Verlauf der Mann einen Kochtopf genommen und das darin enthaltende kochende Wasser auf die Frau gegossen haben soll. Hierbei erlitt die Frau im Bereich des Beines schwere Verletzungen. Rettungskräfte brachten die Frau in ein Krankenhaus. Der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde am Mittwoch (20.08.2025) einer Haftrichterin vorgeführt, die den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte, woraufhin er in eine Justizvollzugsanstalt verbracht wurde. Durch die bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei auf häusliche Gewalt spezialisierten Abteilungen bzw. Beamtinnen und Beamten werden Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt auch weiterhin konsequent verfolgen.
Polizeibeamte haben am Mittwoch (20.08.2025) auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen 57 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen, der im dringenden Verdacht steht, auf seine Partnerin kochendes Wasser gegossen zu haben. Das Paar soll am 18.08.2025 in der gemeinsamen Wohnung in einen Streit geraten sein, in dessen Verlauf der Mann einen Kochtopf genommen und das darin enthaltende kochende Wasser auf die Frau gegossen haben soll. Hierbei erlitt die Frau im Bereich des Beines schwere Verletzungen. Rettungskräfte brachten die Frau in ein Krankenhaus. Der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde am Mittwoch (20.08.2025) einer Haftrichterin vorgeführt, die den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte, woraufhin er in eine Justizvollzugsanstalt verbracht wurde. Durch die bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei auf häusliche Gewalt spezialisierten Abteilungen bzw. Beamtinnen und Beamten werden Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt auch weiterhin konsequent verfolgen.
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