Am frühen Donnerstagmorgen (21.08.2025) gegen 04:10 Uhr wurde ein 20-Jähriger mit seinem Roller in der Hauptstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der 20-Jährige lediglich im Besitz einer sogenannten Mofa-Prüfbescheinigung war, der Roller jedoch schneller als 25 km/h fuhr, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Am frühen Donnerstagmorgen (21.08.2025) gegen 04:10 Uhr wurde ein 20-Jähriger mit seinem Roller in der Hauptstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der 20-Jährige lediglich im Besitz einer sogenannten Mofa-Prüfbescheinigung war, der Roller jedoch schneller als 25 km/h fuhr, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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