Am 20. August 2024 ereignete sich gegen 19:00 Uhr im Zug der RB 43 (Wanne-Eickel Hbf - Castrop-Rauxel Süd) am Bahnhof Castrop-Rauxel Süd ein Vorfall. Mitarbeiter der Deutschen Bahn kontrollierten eine 39-jährige Reisende, die kein Ticket vorweisen konnte. Daraufhin attackierte und beleidigte sie die Mitarbeiter. Die alarmierte Bundespolizei traf vor Ort auf die deutsche Staatsangehörige sowie einen 51-jährigen Zugbegleiter und eine 57-jährige Triebfahrzeugführerin. Die DB-Mitarbeiter gaben an, dass die 39-Jährige den Zugbegleiter und die Triebfahrzeugführerin angegriffen habe. Sie schlug der 57-Jährigen ins Gesicht und trat sie. Den 51-Jährigen attackierte sie ebenfalls mit Schlägen und Tritten und zerriss sein Hemd. Sie beleidigte beide mehrfach. Auch gegenüber den Bundespolizisten verhielt sich die Frau aus Gladbeck weiterhin aggressiv und beleidigend. Sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erhielt sie einen Platzverweis. Die 39-Jährige muss sich nun wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Erschleichens von Leistungen verantworten. #Sachbeschädigung #Körperverletzung
Am 20. August 2024 ereignete sich gegen 19:00 Uhr im Zug der RB 43 (Wanne-Eickel Hbf - Castrop-Rauxel Süd) am Bahnhof Castrop-Rauxel Süd ein Vorfall. Mitarbeiter der Deutschen Bahn kontrollierten eine 39-jährige Reisende, die kein Ticket vorweisen konnte. Daraufhin attackierte und beleidigte sie die Mitarbeiter. Die alarmierte Bundespolizei traf vor Ort auf die deutsche Staatsangehörige sowie einen 51-jährigen Zugbegleiter und eine 57-jährige Triebfahrzeugführerin. Die DB-Mitarbeiter gaben an, dass die 39-Jährige den Zugbegleiter und die Triebfahrzeugführerin angegriffen habe. Sie schlug der 57-Jährigen ins Gesicht und trat sie. Den 51-Jährigen attackierte sie ebenfalls mit Schlägen und Tritten und zerriss sein Hemd. Sie beleidigte beide mehrfach. Auch gegenüber den Bundespolizisten verhielt sich die Frau aus Gladbeck weiterhin aggressiv und beleidigend. Sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erhielt sie einen Platzverweis. Die 39-Jährige muss sich nun wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Erschleichens von Leistungen verantworten. #Sachbeschädigung #Körperverletzung
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