Erledigt
Mitte Oktober 2025 wurde ein Flachgauer Vater wegen absichtlich schwerer Körperverletzung nicht rechtskräftig verurteilt, weil er laut Anklage seinen acht Monate alten Säugling würgte. Der Oberste Gerichtshof erkannte aber Verfahrensfehler, weshalb der Strafprozess jetzt neu durchgeführt werden muss. Laut Anklage hat er an einem Jänner-Tag 2024 sein acht Monate altes Baby gewürgt, während die Mutter außer Haus war, wobei er es selbst mit einem Couch-Unfall erklärte. Der 31-Jährige meldete mit seinem Verteidiger Kurt Jelinek Rechtsmittel an, woraufhin der Oberste Gerichtshof der Nichtigkeitsbeschwerde Jelineks Folge gab, das Urteil aufhob und der Prozess demnächst im Salzburger Landesgericht neu durchgeführt werden muss. Laut den Höchstrichtern seien bei der Feststellung der schweren Körperverletzung rechtliche Fehler passiert, da allein anhand der Hautverfärbungen am Hals des Babys nicht per se eine schwere Körperverletzung festgestellt werden könne.
Mitte Oktober 2025 wurde ein Flachgauer Vater wegen absichtlich schwerer Körperverletzung nicht rechtskräftig verurteilt, weil er laut Anklage seinen acht Monate alten Säugling würgte. Der Oberste Gerichtshof erkannte aber Verfahrensfehler, weshalb der Strafprozess jetzt neu durchgeführt werden muss. Laut Anklage hat er an einem Jänner-Tag 2024 sein acht Monate altes Baby gewürgt, während die Mutter außer Haus war, wobei er es selbst mit einem Couch-Unfall erklärte. Der 31-Jährige meldete mit seinem Verteidiger Kurt Jelinek Rechtsmittel an, woraufhin der Oberste Gerichtshof der Nichtigkeitsbeschwerde Jelineks Folge gab, das Urteil aufhob und der Prozess demnächst im Salzburger Landesgericht neu durchgeführt werden muss. Laut den Höchstrichtern seien bei der Feststellung der schweren Körperverletzung rechtliche Fehler passiert, da allein anhand der Hautverfärbungen am Hals des Babys nicht per se eine schwere Körperverletzung festgestellt werden könne.